Art. 1
Die Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland tritt dem Übereinkommen als Vertragspartei bei. Sie tut dies zu den gleichen Bedingungen wie die bisherigen Vertragsparteien.
0.422.101
AS 2019 1593
Originaltext
zum Übereinkommen über den Bau und Betrieb
einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage
betreffend den Beitritt der Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland
Abgeschlossen in Berlin am 19. März 2018
Provisorisch angewendet seit dem 19. März 2018
(Stand am 19. März 2018)
Die Regierungen
des Königreichs Dänemark,
der Bundesrepublik Deutschland,
der Französischen Republik,
der Hellenischen Republik,1
der Italienischen Republik,
der Republik Polen,
der Russischen Föderation,
des Königreichs Schweden,
der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
der Slowakischen Republik,
Ungarns,
im Folgenden als «bisherige Vertragsparteien» bezeichnet,
die das Übereinkommen über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (im Folgenden als «Übereinkommen» bezeichnet) am 30. November 20092 in Hamburg und (im Fall der Regierung der Französischen Republik) am 4. Februar 2010 in Paris sowie das Protokoll zum Übereinkommen über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage betreffend den Beitritt der Regierung des Königreichs Spanien am 6. Oktober 2011 in Berlin unterzeichnet haben,
einerseits
und
die Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland
andererseits,
in Anbetracht der Tatsache, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland die am 23. September 2004 in Berlin vereinbarte Absprache über die Vorbereitungsphase der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (Memorandum of Understanding on the Preparatory Phase of the European X-Ray Free-Electron Laser Facility) unterzeichnet hat;
in Anbetracht der Tatsache, dass sich Vertreter des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland an der nach dieser Absprache durchgeführten Vorbereitungsarbeit beteiligt haben;
in Anbetracht der Tatsache, dass die Regierungen, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, in der Präambel des Übereinkommens die Erwartung zum Ausdruck brachten, dass sich andere Staaten an den Tätigkeiten beteiligen, die gemeinsam im Rahmen des Übereinkommens wahrgenommen werden;
in Anbetracht der Tatsache, dass der Rat der nach dem Übereinkommen errichteten Gesellschaft «European XFEL GmbH» am 27. April 2017 einstimmig empfahl:
sind nach Artikel 14 Absatz 1 des Übereinkommens wie folgt übereingekommen:
1 Die Regierung Griechenlands hat am 17. Oktober 2018 dem Depositar mitgeteilt, dass Griechenland nicht beabsichtige Vertragspartei des Protokolls zu werden. Damit gilt die Unterschrift Griechenlands unter das Vertragsdokument als zurückgezogen.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland tritt dem Übereinkommen als Vertragspartei bei. Sie tut dies zu den gleichen Bedingungen wie die bisherigen Vertragsparteien.
Das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland leistet in Abweichung von Artikel 5 Absatz 3 des Übereinkommens einen Beitrag von 26 241 142 € (bezogen auf den Preisstand von 2005) zu den Baukosten.
Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem alle in der Präambel dieses Protokolls genannten Regierungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland als Verwahrer des Übereinkommens notifiziert haben, dass das innerstaatliche Genehmigungsverfahren für dieses Protokoll abgeschlossen ist.
Die in der Präambel dieses Protokolls genannten Regierungen vereinbaren, dass das Protokoll ab dem 19. März 2018 vorläufig angewendet wird, wobei davon ausgegangen wird, dass das lnkrafttreten des Protokolls von der Einhaltung geeigneter verfassungsrechtlicher Verfahren in jedem Vertrags- und Unterzeichnerstaat und dem lnkrafttreten des Übereinkommens vom 30. November 2009 über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage abhängt.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland stimmt der am 30. November 2009 in Hamburg unterzeichneten Schlussakte der Bevollmächtigtenkonferenz zur Errichtung einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage zu.
Die zur Unterzeichnung dieses Protokolls zusammengetretene Bevollmächtigtenkonferenz nahm die diesem Protokoll beigefügte Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland zur Kenntnis.
Geschehen zu Berlin am 19. März 2018 in deutscher, englischer, französischer, italienischer und russischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt wird; diese übermittelt den Regierungen, die dieses Protokoll unterzeichnet haben, und den Regierungen, die Vertragsparteien des Übereinkommens werden, eine beglaubigte Abschrift.
(Es folgen die Unterschriften)
Die Konferenz
nimmt die Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland zur Kenntnis, die wie folgt lautet:
Das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland ist bereit, als Teilnehmerstaat zur Errichtung und Nutzung der Europäischen XFEL-Anlage beizutragen. Nach Unterzeichnung des Protokolls zum Übereinkommen über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage betreffend den Beitritt der Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland werden sich die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland jedoch wie folgt darstellen: