Art. 1 Berufsbild
Apparateglasbläserinnen und Apparateglasbläser auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie fertigen Präzisionsteile und Laborzubehör aus Glas; dabei verarbeiten sie vorgefertigte oder selbst hergestellte Glasteile mittels Heiss- und Kaltverfahren zu komplexen Apparaturen für Forschung, Medizin, Chemie, Pharmazeutik und für die Industrie.
- b.
- Sie führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Zeichnungen und Operationsplänen aus; sie verwenden diese als vorgegebene Anleitung oder erstellen sie selber am Computer und von Hand.
- c.
- Sie verfügen über ein ausgeprägtes räumliches Vorstellungsvermögen und handwerkliches Geschick; sie arbeiten exakt und sorgfältig von Hand und maschinenunterstützt.
- d.
- Sie sind fähig, Probleme und Aufgaben ganzheitlich und ressourceneffizient zu lösen; dabei berücksichtigen sie mit den geeigneten Massnahmen die Aspekte des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der effizienten Energienutzung.