Art. 1 Berufsbild
Polisseusen und Polisseure auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie organisieren und bereiten die Arbeit gemäss den Unterlagen und anhand der Weisungen vor; bei der Nutzung der Maschinen, spezieller Produkte und generell in ihrer täglichen Tätigkeit halten sie die Weisungen betreffend Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Umweltschutz ein.
- b.
- Sie führen manuelle Verfahren zur Vorbereitung und Bearbeitung der Oberflächen von Werkstücken gemäss den Produktionsetappen durch und beachten dabei die Arbeitspläne oder andere Unterlagen; bei diesen Arbeiten achten sie darauf, dass die Produktionsstandards und die Qualitätsnormen der Branche eingehalten werden, und kontrollieren die durchgeführten Arbeiten systematisch.
- c.
- Sie führen grundlegende manuelle mikromechanische Arbeiten aus, um ausgehend von einer technischen Zeichnung ein einfaches Werkstück herzustellen.