1 Das interne Diagnosesystem muss gewährleisten, dass Fehlfunktionen des automatisiert durchgeführten Geldspiels erkannt werden. Es muss auch die Daten enthalten, die es erlauben, den Ausgangszustand des automatisiert durchgeführten Geldspiels zu kennen.
2 Es muss das automatisiert durchgeführte Geldspiel selbstständig testen. Stellt es Fehlfunktionen fest, die Auswirkungen auf den Spielverlauf, die Zähler oder die Datenerfassung durch das elektronische Abrechnungs- und Kontrollsystem (EAKS) haben, so übermittelt es diese unverzüglich an das EAKS und blockiert das Gerät.
3 Es muss sämtliche Spielereignisse und Spielergebnisse sowie alle weiteren Informationen der aktuellen und mindestens der vier vorangegangenen Spieleinheiten speichern.
4 Bei automatisiert durchgeführten Geldspielen, die im Verlauf eines kostenpflichtigen Spiels kostenlose Spiele anbieten, sind zusätzlich zum kostenpflichtigen Spiel die letzten 50 kostenlosen Spiele zu speichern.
5 Ist das automatisiert durchgeführte Geldspiel mit einem Banknotenlesegerät ausgerüstet, so muss das interne Diagnosesystem den Wert mindestens der letzten fünf akzeptierten Banknoten sowie die dafür gewährten Kredite speichern und auf Anfrage anzeigen. Dies gilt sinngemäss, wenn die Spielkredite aufgrund eines anderen Zahlungsmittels als in Banknoten erworben werden können.