Art. 1 Berufsbild
Restaurantangestellte auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Als Gastgeberin oder Gastgeber bereiten sie das Ambiente für das Tagesgeschäft vor und empfangen die Gäste; sie erkennen die Gästebedürfnisse und beraten die Gäste situationsgerecht auch in einer zweiten Landessprache oder in Englisch; sie nehmen Gästerückmeldungen entgegen und leiten sie weiter.
- b.
- Sie bereiten den Getränkeservice für das Tagesgeschäft und für Anlässe vor, empfehlen den Gästen Getränke und servieren sie.
- c.
- Sie bereiten den Speiseservice für das Tagesgeschäft und für Anlässe vor und empfehlen den Gästen geeignete Speisen und Menus; sie richten die Speisen an, präsentieren sie vor dem Gast und servieren sie.
- d.
- Sie wenden Reservationssysteme sowie Bestell- und Kassensysteme an, erstellen Gästerechnungen und führen das Inkasso durch; bei ihren Arbeiten berücksichtigen sie die Zusammenhänge der Betriebsorganisation.
- e.
- Sie organisieren das Getränkebuffet und den Abräumbereich; sie prüfen die Warenbestände, vermeiden das Wegwerfen von Speisen und Speiseresten und entsorgen Abfälle und Reststoffe nach ökologischen und ökonomischen Kriterien; sie legen besonderen Wert auf Qualität und Hygiene und sorgen für die Werterhaltung von Räumen, Einrichtungen und Geräten sowie den sparsamen Einsatz von Energie und Material; bei allen Tätigkeiten achten sie auf die Arbeitssicherheit, den Brandschutz, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz.