1 Interpeace, ihre Guthaben, Einkünfte und anderen Vermögenswerte sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Für Liegenschaften und ihren Ertrag gilt diese Befreiung indessen nur, soweit sie Eigentum von Interpeace sind und von deren Dienststellen benützt werden.
2 Interpeace ist von den indirekten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.
3 Interpeace ist für alle Bezüge von Gegenständen und Dienstleistungen in der Schweiz von steuerpflichtigen Personen sowie für alle Bezüge von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit, wenn die Gegenstände und Dienstleistungen ausschliesslich für den eigenen amtlichen Gebrauch bestimmt sind.
4 Interpeace ist nicht von den Einfuhrabgaben (Zollgebühren, MWST usw.) auf importierten Gegenständen befreit.
5 Interpeace ist von allen Gebühren des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit, ausgenommen diejenigen, die als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden.
6 Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung wird die Befreiung von der MWST auf Gesuch von Interpeace an der Quelle und ausnahmsweise durch Rückerstattung bewirkt. Die übrigen erwähnten Befreiungen sind gegebenenfalls auf Antrag von Interpeace auf dem Wege der Rückerstattung zu gewähren, und zwar nach einem Verfahren, das zwischen Interpeace und den zuständigen schweizerischen Behörden zu vereinbaren ist.