Art. 1 Berufsbild
Recyclistinnen und Recyclisten auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie empfangen Kundinnen und Kunden, nehmen die Wertstoff-Lieferungen an, identifizieren und entladen die Wertstoffe.
- b.
- Sie sortieren das angelieferte Material, bereiten es auf und lagern die gewonnen Wertstoffe; betrieblich nicht verwertbares Material führen sie anderen Verwertungs- oder Entsorgungswegen zu.
- c.
- Sie bewirtschaften die eingelagerten Wertstoffe, stellen sie gemäss Auftrag für die Auslieferung bereit und verladen sie mit den betrieblichen Fördermitteln auf die Transportmittel.
- d.
- Sie erkennen die Gefahren am Arbeitsplatz und ergreifen die geeigneten Massnahmen zum Schutz der eigenen Person, der Mitarbeitenden, der Kundinnen und Kunden sowie von Dritten und von Sachwerten.
- e.
- Sie arbeiten sowohl qualitäts- und kostenbewusst als auch ressourcen- und energieschonend; zum Schutz der Umwelt, zur Optimierung der Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz ergreifen sie in ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechende Massnahmen.