1 Jede FDA, mit Ausnahme derjenigen mit reduzierten Überwachungspflichten (Art. 51), und jede AAKD mit weitergehenden Überwachungspflichten (Art. 52) muss in der Lage sein, die Überwachungen gemäss den 8.–12. Abschnitten dieses Kapitels (Art. 54–69), welche die von ihr angebotenen Dienste betreffen, auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Die AAKD mit weitergehenden Überwachungspflichten sind von den Überwachungstypen gemäss den Artikeln 56a, 56b, 67 Buchstaben b und c sowie 68 Absatz 1 Buchstaben b und c befreit.100
2 Die Anbieterin stellt die Bereitschaft zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs von der kommerziellen Aufnahme des Kundenbetriebes eines Dienstes an sicher.
3 Sie stellt sicher, dass sie die Überwachungsaufträge auch ausserhalb der Normalarbeitszeiten gemäss Artikel 10 entgegennehmen und gemäss den Vorgaben des EJPD ausführen oder durch Dritte ausführen lassen kann.
4 Sie gewährleistet, dass innerhalb des durch den Überwachungsauftrag bestimmten Zeitraumes die Überwachung des gesamten, über die von ihr kontrollierten Infrastrukturen geführten Fernmeldeverkehrs ausgeführt wird, wenn er über die überwachten Dienste abgewickelt wird und dem Target-ID101 zugeordnet werden kann.
5 Sie unterstützt den Dienst ÜPF auf dessen Aufforderung hin, um sicherzustellen, dass die übermittelten Überwachungsdaten tatsächlich mit dem im Überwachungsauftrag bezeichneten Fernmeldeverkehr übereinstimmen.102
6 Sind weitere Identifikatoren mit der Target-ID assoziiert (z. B. IMPI mit IMPU, E‑Mail-Adresse mit Alias-Adressen, Extra-SIM, Multi-Device), so stellt die Anbieterin sicher, dass auch diese im Rahmen des Überwachungstyps überwacht werden.103
7 Bei der Echtzeitüberwachung von Mobilfunkdiensten sind auch relevante Netzelemente wie HLR, HSS und UDM zu überwachen, insbesondere um Informationen über das diensterbringende Netz, über die Änderung der zugeordneten Dienst- und Geräteidentifikatoren, über standortbezogene Ereignisse, über den Wechsel des diensterbringenden Netzelements sowie über Identifizierungs- und Authentifizierungsereignisse der Target-ID zu erfassen und in den IRI standardisiert zu übermitteln.104
8 Bei der Echtzeitüberwachung im IMS ist die netzwerkseitige Bestimmung der Standortangaben der Target-ID gegebenenfalls auszulösen.105
9 Wenn bei einer bereits aktiven Echtzeitüberwachung oder periodischen Positionsbestimmung ein neues Endgerät (Multi-Device) oder eine neue SIM (Extra-SIM) zu einem Dienst hinzukommt, ist dieses oder diese ebenfalls zu überwachen. Es wird dafür keine zusätzliche Gebühr fällig und keine zusätzliche Entschädigung ausgerichtet. Bei Bedarf kann die Anbieterin dafür eine zusätzliche administrative Identifikationsnummer der Überwachung anfordern.106