Art. 1 Berufsbild
ICT-Fachfrauen und ICT-Fachmänner auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie installieren und konfigurieren Benutzerendgeräte der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und stellen deren Betrieb in Netzinfrastrukturen sicher.
- b.
- Sie binden ICT-Benutzerendgeräte an Serverdienstleistungen an und gewährleisten die Sicherheit der Geräte im Betrieb.
- c.
- Sie arbeiten nach definierten Prozessabläufen und wenden Standardmethoden an.
- d.
- Sie erkennen Kundenbedürfnisse rasch und bearbeiten Problemstellungen auf den ersten beiden Kundendienst-Stufen (First-Level-Support und Second-Level-Support).
- e.
- Sie instruieren und unterstützen Benutzerinnen und Benutzer im Umgang mit ICT-Mitteln und deren Standardanwendungen.