Art. 1 Inhalt eines länderbezogenen Berichts
(Art. 3 Abs. 1 ALBAG)
Der länderbezogene Bericht enthält, gegliedert nach Staaten und Hoheitsgebieten (Steuerhoheitsgebieten):
- a.
- eine Auflistung der folgenden Angaben zur Summe der konstitutiven Rechtsträger des multinationalen Konzerns im Steuerhoheitsgebiet (Tabelle 1 des Anhangs):
- 1.
- Umsatzerlöse durch Geschäftsvorfälle mit nicht verbundenen Unternehmen,
- 2.
- Umsatzerlöse durch Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen,
- 3.
- Umsatzerlöse insgesamt,
- 4.
- Gewinn oder Verlust vor Steuern,
- 5.
- entrichtete Gewinnsteuern auf Kassenbasis,
- 6.
- aufgelaufene Gewinnsteuern im laufenden Jahr,
- 7.
- ausgewiesenes Kapital,
- 8.
- einbehaltener Gewinn vor Gewinnverwendung,
- 9.
- Beschäftigtenzahl,
- 10.
- materielle Vermögenswerte ohne flüssige Mittel;
- b.
- eine Auflistung aller konstitutiven Rechtsträger des multinationalen Konzerns mit den folgenden Angaben zu ihren wichtigsten Geschäftstätigkeiten in den Steuerhoheitsgebieten, in denen sie ansässig sind oder gegründet oder ins Handelsregister eingetragen wurden (Tabelle 2 des Anhangs):
- 1.
- Forschung und Entwicklung,
- 2.
- Besitz oder Verwaltung von geistigem Eigentum,
- 3.
- Einkauf oder Beschaffung,
- 4.
- Verarbeitung oder Produktion,
- 5.
- Verkauf, Marketing oder Vertrieb,
- 6.
- Verwaltungs-, Management- oder Supportdienstleistungen,
- 7.
- Erbringung von Dienstleistungen für nicht verbundene Dritte,
- 8.
- konzerninterne Finanzierung,
- 9.
- regulierte Finanzdienstleistungen,
- 10.
- Versicherung,
- 11.
- Besitz von Aktien oder anderen Wertpapieren mit Beteiligungscharakter,
- 12.
- ruhend,
- 13.
- sonstige Tätigkeiten;
- c.
- zusätzliche Informationen, die der berichtende Rechtsträger als notwendig oder nützlich erachtet, sowie Angaben zur Art der sonstigen Tätigkeiten (Tabelle 3 des Anhangs).