Art. 1 Berufsbild
Medizinproduktetechnologinnen und -technologen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in den Aufbereitungsbereichen von Medizinprodukten in Spitälern, Kliniken, Gesundheitszentren oder in Herstellerfirmen von Medizinprodukten, bewirtschaften Medizinprodukte sowie Verbrauchsgüter und organisieren die Arbeiten des Aufbereitungsprozesses.
- b.
- Sie bereiten die Medizinprodukte für die Reinigung und Desinfektion vor und führen diese durch.
- c.
- Sie kontrollieren die Medizinprodukte, führen Funktionsprüfungen durch, stellen die Medizinprodukte zusammen und verpacken sie materialeffizient und sicher gemäss Vorschriften.
- d.
- Sie stellen Geräte für unterschiedliche Sterilisationsverfahren bereit, führen Funktionstests und Prozesskontrollen durch und sterilisieren die Medizinprodukte.
- e.
- Sie stellen die Qualität sicher und achten auf die Einhaltung der im Recht und in technischen Normen festgelegten Anforderungen sowie der Hygienevorschriften.
- f.
- Sie verfügen über technisches Verständnis, manuelles Geschick und sind teamfähig sowie belastbar.