Art. 1 Berufsbild
Automobil-Assistentinnen und Automobil-Assistenten auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie prüfen- und warten einfache Teilsysteme und Komponenten von Personenwagen nach den Angaben der Fahrzeughersteller; sie pflegen und reinigen Fahrzeuge.
- b.
- Sie tauschen verschleissbehaftete unkomplizierte Fahrwerkskomponenten und Teile der Abgasanlage aus.
- c.
- Sie arbeiten gemäss Werkstattauftrag und unterstützen übersichtliche betriebliche Abläufe in den Bereichen Ersatzteildienst und Abschlusskontrolle wie auch im Unterhalt von Einrichtungen und Werkzeugen.
- d.
- Sie lösen ihre Arbeiten eigenverantwortlich, selbstständig oder im Team und handeln zuverlässig; dabei sind sie kundenorientiert und verwenden geeignete Methoden, Einrichtungen und Hilfsmittel, unter Beachtung geltender Qualitätsmassstäbe und Vorschriften; zudem setzen sie die Massnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz um.