Art. 1 Berufsbild
Zahntechnikerinnen und Zahntechniker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie erfassen die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden, legen die notwendigen Arbeiten fest und planen die Schritte zu deren Umsetzung.
- b.
- Sie erfassen die funktionellen und ästhetischen Anforderungen für abnehmbaren Zahnersatz und stellen Teil-, Total- und Hybridprothesen her.
- c.
- Sie erfassen die funktionellen und ästhetischen Anforderungen für festsitzenden Zahnersatz und stellen Einzelzahn- und Brückenversorgungen auf Eigenbezahnung oder Implantaten her.
- d.
- Sie stellen kieferorthopädische Apparaturen und Schienen mit geeigneten Verfahren her.
- e.
- Sie führen Reparaturen an Produkten und Nachsorgearbeiten mit geeigneten Verfahren aus und bieten Serviceleistungen sowie Erweiterungen an.
- f.
- In allen Tätigkeitsbereichen berücksichtigen sie die Vorgaben der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der Hygiene.