Art. 1 Berufsbild
Anlagenführerinnen und Anlagenführer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie bedienen Produktions- und Verpackungsanlagen, koordinieren und steuern die einzelnen Teilprozesse unter Berücksichtigung der Energie- und Ressourceneffizienz und überwachen die Anlagen während des Fabrikationsvorgangs.
- b.
- Sie kennen den Produktionsablauf von den einzelnen Rohstoffen bis hin zum fertigen Produkt.
- c.
- Sie sind in der Lage, Störungen zu beheben oder geeignete Unterstützung anzufordern.
- d.
- Sie führen Reinigungs- und Wartungsarbeiten ressourcenschonend und selbstständig aus oder unterstützen das Instandhaltungsteam.