Art. 1 Berufsbild
Carrosserielackiererinnen und Carrosserielackierer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie beurteilen den Aufbau und Zustand der bestehenden Lackierung und bestimmen die nachfolgenden Arbeitsschritte; sie gleichen Unebenheiten durch Auftragen und Schleifen von Füllstoffen aus; die nicht zu lackierenden Bereiche decken sie sorgfältig ab.
- b.
- Sie bestimmen die Fahrzeugfarbe mit Hilfe des Farbcodes oder des Farbtonmessgerätes, legen die benötigte Lackmenge fest und mischen die Farbe; das Aufbringen des Lacks erfolgt möglichst emissionsarm in der Lackierkabine mit einer Lackierpistole.
- c.
- Sie kleben Embleme, kleinere Beschriftungen oder Schutzfolien auf und führen pflichtbewusst einfache Demontage- und Montagearbeiten in Zusammenhang mit den Lackierarbeiten aus.
- d.
- Sie beheben Lack-Fehlstellen, bereiten Altlackierungen auf und schützen diese mit Pflegeprodukten; sie führen Auftrags- und Abschlussarbeiten aus.