1 Die folgenden Daten stammen aus dem vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation betriebenen zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung vom 19. Oktober 20163 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes: Anrede, Vorname, Nachname, Telefonnummer Geschäft, E-Mail-Adresse Geschäft, Personalnummer. Sie können nicht verändert werden.
2 Die Angestellten haben die Möglichkeit, die weiteren Daten selbst zu erfassen. Sie können diese jederzeit bearbeiten. Sie können bestimmte Daten vor jeder Art von Bearbeitung, einschliesslich des Lesens, schützen.
3 Nicht geschützte Daten können von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs Personal EDA bearbeitet werden.
4 Die Einheit für Informatik des EDA verfügt über diejenigen Zugriffsrechte, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind.
5 Alle Bearbeitungsrechte werden im Abrufverfahren ausgeübt.