1 Die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen von Rindern und Wildwiederkäuern aus den Impf- und Sperrzonen nach dem Anhang ist verboten.
2 Erlaubt ist die Einfuhr von Sperma, Eizellen und Embryonen aus den Impfzonen, wenn:
- a.
- die Spendertiere entweder nach Absatz 3 gegen Dermatitis nodularis geimpft oder nach Absatz 4 nachweislich frei von Dermatitis nodularis sind;
- b.
- die Spendertiere während mindestens 60 Tagen vor der Entnahme von Sperma, Eizellen oder Embryonen auf einer Tierhaltung nach Absatz 5 gehalten worden sind;
- c.
- die Spendertiere 28 Tage vor und zum Zeitpunkt der Entnahme klinisch untersucht wurden und keine Symptome der Dermatitis nodularis gezeigt haben;
- d.
- den Spendertieren am Tag der Entnahme, bei der Entnahme von Sperma zusätzlich alle 14 Tage während des gesamten Entnahmezeitraums, eine Blutprobe genommen wird und durch ein negatives Resultat mittels Polymerasekettenreaktion (PCR) nachgewiesen wurde, dass die Tiere erregerfrei sind;
- e.
- durch ein negatives PCR-Resultat nachgewiesen wurde, dass das Sperma erregerfrei ist;
- f.
- die Spendertiere alle weiteren Gesundheitsgarantien erfüllen, die gemäss einer Risikobewertung der zuständigen Behörde des Ausfuhrstaates nötig sind, um eine Ausbreitung der Dermatitis nodularis zu verhindern;
- g.
- die zuständige Behörde des Ausfuhrstaates ein Impfprogramm gegen Dermatitis nodularis gemäss den Bedingungen in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/20084 durchgeführt und abgeschlossen hat;
- h.5
- die Sendung von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet wird, die folgenden Hinweis enthält:
- «Das Sperma, die Eizellen und/oder Embryonen (Zutreffendes angeben) entspricht/entsprechen Artikel 7 Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2008 der Kommission mit tierseuchenrechtlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Lumpy-Skin-Krankheit in bestimmten Mitgliedstaaten».
3 Die erste Impfung muss mindestens 60 Tage vor der Entnahme des Spermas, der Eizellen oder der Embryonen und weitere Impfungen müssen gemäss Angaben des Impfstoffherstellers erfolgt sein.
4 Am Tag der Entnahme und 28 Tage später müssen zwei serologische Tests zum Nachweis von spezifischen Antikörpern durchgeführt werden. Die Tiere gelten als frei von Dermatitis nodularis, wenn beide Testresultate negativ sind.
5 In einem Umkreis von 20 km um die Tierhaltungen darf während mindestens 3 Monaten vor der Entnahme kein Ausbruch von Dermatitis nodularis festgestellt worden sein. Trat die Krankheit zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Umkreis auf, so müssen alle empfänglichen Tiere getötet und entsorgt worden sein.
6 Die Risikobewertung nach Absatz 2 Buchstabe f muss vor Versendung des Spermas, der Eizellen oder der Embryonen von allen Durchfuhrstaaten sowie dem BLV genehmigt worden sein.