0.653.236.736
AS 2016 5287
In Kraft getreten am 1. Januar 2017
(Stand am 1. Januar 2017)
Übersetzung1
S. E. Eddie Teare Finanzminister Finanzministerium der Insel Man 3rd Floor, Government Offices Bucks Road Douglas, Insel Man IM1 3PZ | Insel Man, 5. Dezember 2016 |
Seine Exzellenz Herr Ueli Maurer Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgasse 3 CH-3003 Bern Schweiz |
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom 26. Oktober 2016 mit folgendem Inhalt zu bestätigen:
«Ich habe die Ehre, mich auf die am 20. Januar 2016 unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Absicht der Schweiz und der Insel Man zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten auf reziproker Basis gestützt auf den Gemeinsamen Meldestandard der OECD und die dazugehörigen Erläuterungen mit Beginn ab 2017 (erster Datenaustausch 2018) sowie das Übereinkommen vom 25. Januar 19882 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen (hiernach als «revidiertes Übereinkommen» bezeichnet) zu beziehen.
Dieser Informationsaustausch wird auf Artikel 6 des revidierten Übereinkommens und nach der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vom 29. Oktober 20143 (Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, hiernach als «MCAA» bezeichnet) basieren. Das revidierte Übereinkommen gilt nach Artikel 28 Absatz 6 für die Amtshilfe im Zusammenhang mit der Steuerperiode, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres beginnt, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist, oder, wenn es keine Steuerperiode gibt, für die Amtshilfe im Zusammenhang mit Steuerverbindlichkeiten, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres entstehen, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist.
Insofern nach Artikel 28 Absatz 6 des revidierten Übereinkommens zwei oder mehr Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren können, dass das revidierte Übereinkommen für die Amtshilfe im Zusammenhang mit früheren Steuerperioden oder Steuerverpflichtungen gilt, habe ich die Ehre, Ihnen namens des Schweizerischen Bundesrats vorzuschlagen, dass die Schweiz und die Insel Man in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren, dass Artikel 6 des revidierten Übereinkommens gemäss den Bestimmungen des MCAA für die Amtshilfe nach dem MCAA vom 1. Januar 2017 an gilt, unabhängig von den Steuerperioden, mit denen diese im Zusammenhang steht, und vorbehältlich des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA für die Schweiz am 1. Januar 2017.
Sofern der oben stehende Vorschlag die Zustimmung der Regierung der Insel Man findet, schlage ich vor, dass dieses Schreiben und Ihre zustimmende Antwort eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen in dieser Sache bilden, die vom Tag des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA in der Schweiz an Anwendung findet.»
Ich kann bestätigen, dass die Insel Man dem Inhalt Ihres Briefes zustimmt und der Brief und diese Antwort daher als Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen betrachtet werden, die zwischen der Schweiz und der Insel Man ab dem Datum des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA in der Schweiz Anwendung findet.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Eddie Teare
Finanzminister