0.653.236.731
AS 2016 4759
In Kraft getreten am 1. Januar 2017
(Stand am 1. Januar 2017)
Übersetzung1
S. E. Abgeordneter Gavin A. St. Pier Chefminister Sir Charles Frossard House La Charroterie St Peter Port, Guernsey GY1 1FH | Guernsey, 10. November 2016 |
Herrn Botschafter Dominik Furgler Schweizerische Botschaft 16-18 Montagu Place London W1H 2BQ Vereinigtes Königreich |
Sehr geehrter Herr Bundesrat
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom 26. Oktober 2016 mit folgendem Inhalt zu bestätigen:
«Ich habe die Ehre, mich auf die am 15. Januar 2016 unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Absicht der Schweiz und Guernseys zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten auf reziproker Basis gestützt auf den Gemeinsamen Meldestandard der OECD und die dazugehörigen Erläuterungen mit Beginn ab 2017 (erster Datenaustausch 2018) sowie das Übereinkommen vom 25. Januar 19882 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen (hiernach als «revidiertes Übereinkommen» bezeichnet) zu beziehen.
Dieser Informationsaustausch wird auf Artikel 6 des revidierten Übereinkommens und nach der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vom 29. Oktober 20143 (Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, hiernach als «MCAA» bezeichnet) basieren. Das revidierte Übereinkommen gilt nach Artikel 28 Absatz 6 für die Amtshilfe im Zusammenhang mit der Steuerperiode, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres beginnt, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist, oder, wenn es keine Steuerperiode gibt, für die Amtshilfe im Zusammenhang mit Steuerverbindlichkeiten, die am oder nach dem 1. Januar des Jahres entstehen, das auf das Jahr folgt, in dem das revidierte Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist.
Insofern nach Artikel 28 Absatz 6 des revidierten Übereinkommens zwei oder mehr Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren können, dass das revidierte Übereinkommen für die Amtshilfe im Zusammenhang mit früheren Steuerperioden oder Steuerverpflichtungen gilt, habe ich die Ehre, Ihnen namens des Schweizerischen Bundesrats vorzuschlagen, dass die Schweiz und Guernsey in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren, dass Artikel 6 des revidierten Übereinkommens und das MCAA, vorbehältlich des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA für die Schweiz am 1. Januar 2017, für Steuerperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.
Sofern der oben stehende Vorschlag die Zustimmung der Regierung von Guernsey findet, schlage ich vor, dass dieses Schreiben und Ihre zustimmende Antwort eine Vereinbarung zwischen unseren Regierungen in dieser Sache bilden, die vom Tag des Inkrafttretens des revidierten Übereinkommens und des MCAA in der Schweiz an Anwendung findet.»
Ich kann bestätigen, dass Guernsey dem Inhalt Ihres Briefes zustimmt.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für Guernsey:
Gavin A. St. Pier
Chefminister