Art. 1 Angabe der Prozentsätze für Weiterbildung und Dienstleistung
(Art. 23 Bst. b und c V-HFKG)
Der Gesuchsteller gibt bei der Gesuchseinreichung die Prozentsätze der Aufwendungen für Weiterbildung und für Dienstleistungen bekannt.
414.201.1
vom 23. November 2016 (Stand am 1. Januar 2017)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF),
gestützt auf Artikel 64 der Verordnung vom 23. November 20161 zum Hochschulförderungs- und ‑koordinationsgesetz (V-HFKG),
verordnet:
(Art. 23 Bst. b und c V-HFKG)
Der Gesuchsteller gibt bei der Gesuchseinreichung die Prozentsätze der Aufwendungen für Weiterbildung und für Dienstleistungen bekannt.
Die folgenden Flächenarten haben, um dem entsprechenden Raumtyp zugewiesen zu werden, die nachstehenden Anforderungen zu erfüllen:
2 Die Empfehlungen können kostenpflichtig bezogen werden beim Bundesamt für Sport, www.basposhop.ch. Sie können kostenlos eingesehen werden beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
(Art. 18 V-HFKG)
1 Die Projekte müssen abgrenzbar sein und sich auf ein bauliches Ganzes, ein oder mehrere zusammengebaute Gebäude oder einen in sich geschlossenen Gebäudeabschnitt beziehen und im selben zeitlichen Rahmen umgesetzt werden.
2 Bei mehreren Teilprojekten entscheidet das SBFI über die Abgrenzung zwischen den einzelnen Teilprojekten. Diese Abgrenzungen sind im weiteren Verlauf des Gesuchs beizubehalten.
1 Massgebend ist die bearbeitete Umgebungsfläche gemäss SIA 4163.
2 Nicht beitragsberechtigt sind Flächen ausserhalb der Parzellengrenzen und öffentlich genutzte Flächen.
3 Flächen und Volumen von Gebäuden. Fassung 2003. Die Normen können kostenpflichtig bezogen werden beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, www.sia.ch > Dienstleistungen > SIA-Norm. Sie können kostenlos eingesehen werden beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
1 Beitragsberechtigt sind die Aufwendungen für die unmittelbare Projektierung des Bauvorhabens.
2 Zusatzleistungen für die Planung und Projektierung von Varianten sowie für Architekturwettbewerbe, soweit sie angemessen sind, können zusammen mit dem Bauvorhaben unterstützt werden, wenn sie vorgängig mit dem SBFI vereinbart oder auf dessen Veranlassung erbracht worden sind.
3 Preisgelder und Ankäufe, die im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ausbezahlt wurden, sind beitragsberechtigt und nicht in der Flächenkostenpauschale enthalten.
1 Bei Mehrzweckanlagen sind nur diejenigen Teile beitragsberechtigt, die den Bereichen gemäss Artikel 19 Absatz 1 V-HFKG dienen.
2 Park- und Einstellhallenplätze für Menschen mit Behinderung und für Betriebsfahrzeuge sind als Bestandteil eines Bauvorhabens beitragsberechtigt.
3 Abstellplätze für Fahrräder sind beitragsberechtigt.
1 Die beitragsberechtigten Räume eines Bauvorhabens werden einem der sieben Raumtypen nach Artikel 15 mit dem zugehörigen Flächenwert zugeordnet.
2 Flächenarten geben die Art der Raumnutzung an. Anhang 1 weist die Flächenarten einem Raumtyp gemäss Artikel 15 zu.
3 Die Aufwendungen für die Ausstattung werden pauschal mit einem Prozentsatz des Flächenwerts vergütet.
(Art. 25 V-HFKG)
1 Die Flächenwerte werden aufgrund der Aufwendungen realisierter Neubauten im Hochschulbereich periodisch neu berechnet und bestimmt. In der Zwischenzeit werden sie zweimal jährlich der Kostenentwicklung nach Schweizerischem Baupreisindex4 angepasst.
2 Die Flächenwerte entsprechen den Durchschnittskosten eines Neubaus je Quadratmeter im Zeitpunkt der Beitragszusicherung nach Abzug der nicht beitragsberechtigten Kostenteile. Sie werden aufgrund der Bauweise, des Installations- und des Ausbaugrads berechnet.
3 Die Berechnung der Flächenkostenpauschale für ein konkretes Bauvorhaben erfolgt auf Grundlage des vom SBFI genehmigten Raumprogramms und den daraus resultierenden beitragsberechtigten Flächen.
4 Wichtige und absehbare bauliche oder funktionale Mängel, die den Gebrauchswert einschränken, berechtigen das SBFI zu einer Korrektur der beitragsberechtigten Aufwendungen.
4 Der aktuelle Baupreisindex einschliesslich Mehrwertsteuer kann eingesehen werden beim Bundesamt für Statistik unter www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > 05 Preise > Baupreise > Baupreisindex.
1 Ein Korrekturfaktor kommt zur Anwendung, wenn das gesamte Bauvorhaben betroffen ist.
2 Bestehen besondere Grundstücksverhältnisse, die keine optimale Gebäudestruktur erlauben, so kann ein Korrekturfaktor bis 1,2 angewandt werden.
3 Ist ein bedeutender Infrastrukturteil bereits vorhanden oder nicht vorgesehen oder besteht das Projekt aus einer Wiederholung des gleichen Gebäudetyps, so kann ein Korrekturfaktor bis 0,6 angewandt werden.
1 Anrechenbar sind folgende baulichen Veränderungen:
2 Nicht anrechenbar sind folgende Unterhaltsbereiche:
Beim Kauf werden 5 Prozent des anrechenbaren Gebäudewerts als Nebenkosten abgezogen.
Umwidmung ist dem Liegenschaftskauf gleichgestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1 Für die Teuerungsberechnung wird der schweizerische Baupreisindex5 (Teilindex Hochbau, Wert für die ganze Schweiz, inkl. MwSt) angewandt.
2 Der massgebende Index für die Schlussabrechnung wird durch das arithmetische Mittel aller Indexdifferenzen zwischen Baubeginn und Bauabschluss berechnet.
5 Der aktuelle Baupreisindex einschliesslich Mehrwertsteuer kann eingesehen werden beim Bundesamt für Statistik unter www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > 05 Preise > Baupreise > Baupreisindex.
1 Massgebend ist die Nutzfläche der Räume gemäss SIA 4166.
2 Nicht beitragsberechtigt sind Aufwendungen für Räume und Raumzonen, die fremd genutzt oder für den vorgesehenen Zweck nicht benötigt werden.
6 Flächen und Volumen von Gebäuden. Fassung 2003. Die Normen können kostenpflichtig bezogen werden beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, www.sia.ch > Dienstleistungen > SIA-Norm. Sie können kostenlos eingesehen werden beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
1 Die Raumtypen und die Flächenwerte pro Quadratmeter BKP 1–3 und 52 sowie die Zuschläge für die Ausstattung werden wie folgt festgelegt:
Raumtypen | Flächenwert in CHF pro m2 Nutzfläche NF (Schweiz. Baupreisindex Okt. 2016) | Zuschlag für die Ausstattung |
| 5 600 | 12,0 % |
| 5 600 | 12,0 % |
| 10 800 | 7,0 % |
| 3 300 | 1,5 % |
| 9 500 | 1,5 % |
| 5 600 | 8,0 % |
| 5 600 | 6,0 % |
2 Anhang 2 legt die Mindestanforderungen an die einzelnen Raumtypen fest.
7 Der Baukostenplan BKP kann kostenpflichtig bezogen werden bei der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) unter www.crb.ch. Er kann kostenlos eingesehen werden beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Der Flächenwert pro Quadratmeter bearbeitete Umgebungsfläche wird wie folgt festgelegt:
Flächenwert in CHF pro m2 bearbeitete Umgebungsfläche (Schweiz. Baupreisindex Okt. 2016) | |
Bearbeitete Umgebungsfläche | 150 |
1 Der Faktor «Modifikation» setzt sich aus einem Teil Nutzungsänderung und einem Teil baulicher Veränderung zusammen.
2 Der Faktor «Eingriff» entspricht dem Anteil ausgeführter Arbeiten im Vergleich zum Neubau.
1 Der Veränderungsgrad berechnet sich aus der Multiplikation der Faktoren «Eingriff» und «Modifikation».
2 Die Bestimmung der Faktoren kann entweder pro Raum, pro Raumgruppe oder pro BKP-Hauptgruppen8 erfolgen.
3 Ermittelter Neubauwert BKP 1–3 und 52 bei BKP-Hauptgruppen:
Rohbau 1 | BKP 20–21 | 30 % |
Rohbau 2 | BKP 22 | 15 % |
Technik | BKP 23–26 | 35 % |
Ausbau 1 | BKP 27 | 10 % |
Ausbau 2 | BKP 28 | 10 % |
8 Der Baukostenplan BKP kann kostenpflichtig bezogen werden bei der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) unter www.crb.ch. Er kann kostenlos eingesehen werden beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Der Veränderungsgrad setzt sich aus einem Teil Nutzungs- und einem Teil baulicher Veränderung zusammen. Er wird durch die Multiplikation der Faktoren «Eingriff» und «Modifikation» bestimmt.
Veränderungsgrad | Modifikation | |||||
0.00 | 0.25 | 0.50 | 0.75 | 1.00 | ||
Eingriff | Minim 0 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
Klein 0.25 | 0.00 | 0.06 | 0.13 | 0.19 | 0.25 | |
Mittel 0.50 | 0.00 | 0.13 | 0.25 | 0.38 | 0.50 | |
Hoch 0.75 | 0.00 | 0.19 | 0.38 | 0.56 | 0.75 | |
Sehr hoch 1.00 | 0.00 | 0.25 | 0.50 | 0.75 | 1.00 | |
Das Gesuch ist vollständig eingereicht, wenn Auskunft erteilt wird über:
1 Projektänderungen, die zu beitragsrelevanten Mehrkosten oder zu einer wesentlichen Änderung des Raumprogramms führen, sind durch das SBFI vor der Ausführung schriftlich genehmigen zu lassen.
2 Wesentlich ist jede Projektänderung, wenn das genehmigte Raumprogramm eines Bauvorhabens in den Grundzügen geändert wird.
1 Tätigen Beitragsberechtigte in Mietobjekten Bauinvestitionen, so können sowohl Bauinvestitions- als auch Baunutzungsbeiträge gewährt werden. Es sind zwei separate Gesuche einzureichen.
2 Das SBFI bestimmt im Einzelfall die Abgrenzung der Bauinvestitions- von den Baunutzungsbeiträgen und koordiniert die Bearbeitung der beiden Gesuche.
3 Unterschreitet die Dauer des Mietvertrags die Nutzungsdauer gemäss Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe b V-HFKG, so werden keine Bauinvestitionsbeiträge geleistet.
4 Die geleisteten Bauinvestitionsbeiträge werden von den jährlichen Baunutzungsbeiträgen abgezogen.
Das Gesuch ist vollständig eingereicht, wenn zum genutzten Bau Auskunft erteilt wird über:
Änderungen der Raumnutzung und -auslastung sowie Mietzinsänderungen müssen dem SBFI umgehend mitgeteilt werden.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
(Art. 7 Abs. 2)
Flächenart | Raumtyp |
Abstellraum (z. B. zu Stall/Ökonomiegebäude) | 4 |
Anlieferung geschlossen | 4 |
Apparateraum (in Laborzone) | 3 |
Arbeitsplatz (in Laborzone) | 3 |
Archiv | 4 |
Atelier (bildende Künste etc.) | 6 |
Auditorium (mit deutlich höherer Raumhöhe als die übrigen Räume) | 5 |
Aufenthalt (offene oder geschlossene Raumzone) | 1 |
Aula (mit ansteigender Bestuhlung und Übersetzerkabine) | 3 |
Ausleihe | 7 |
Ausstellung (offene oder geschlossene Raumzone) | 1 |
Autoklavenraum (in Laborzone) | 3 |
Ballett-, Tanzraum | 6 |
Begegnungszone | 1 |
Behandlungsraum (mit hohem Installationsbedarf) | 3 |
Betriebswaschküche | 6 |
Bettenraum (zu Ausbildungszwecken) | 6 |
Bibliothek | 7 |
Biochemielabor | 3 |
Biologielabor | 3 |
Brutraum (in Laborzone) | 3 |
Büchermagazin (ohne Ausstattung) | 4 |
Buffet (Kücheneinrichtung) | 5 |
Bühne | 5 |
Büro | 2 |
Büro (in Laborzone) | 3 |
Büro zu Küchenbereich | 2 |
Büro zu Stall/Ökonomiegebäude | 2 |
Cafeteria (geschlossen oder offene Raumzone) | 1 |
Chemielabor | 3 |
Chemikalienlager (in Laborzone) | 3 |
Chemisch-technisches Labor | 3 |
Demowerkstatt | 6 |
Dozentenarbeitsplatz | 2 |
Dozentenraum | 2 |
Dunkelkammer | 2 |
Dunkelkammer (in Laborzone) | 3 |
Economat (nicht gekühlt) | 4 |
Elektroniklabor | 6 |
Empfang | 1 |
Entsorgungsraum | 4 |
Essraum | 1 |
Experimentalraum | 6 |
Experimenteller Sonderraum (in Laborzone) | 3 |
Fahrzeug-Einstellplätze (für Menschen mit Behinderungen und Betriebsfahrzeuge) | 4 |
Fahrzeugraum zu Stall/Ökonomiegebäude | 4 |
Filmschnitt | 5 |
Filmstudio | 5 |
Fotoatelier | 6 |
Fotolabor | 6 |
Foyer | 1 |
Gangbereich (in Open Space Labor) | 3 |
Garderobe | 1 |
Garderobe (in Laborzone) | 3 |
Geräteraum (in Laborzone) | 3 |
Geräteraum (z. B. zu Stall/Ökonomiegebäude) | 4 |
Geräteraum innen und aussen (z. B. zu Sporthallen) | 4 |
Gewächshaus (für Forschung) | 3 |
Grossküche | 5 |
Gymnastikraum | 6 |
Handarchiv (ohne Ausstattung) | 4 |
Hausdienst | 2 |
Holzbearbeitung | 6 |
Hörsaal (mit deutlich höherer Raumhöhe als die übrigen Räume) | 5 |
Informatikraum (ohne Ausstattung) | 6 |
Isotopenlabor | 3 |
Katalograum | 7 |
Kernphysiklabor | 3 |
Kinderbetreuungsstätte | 6 |
Kinosaal | 5 |
Klimakammer (in Laborzone) | 3 |
Konferenzraum | 2 |
Konzertsaal (ebene oder ansteigende Bestuhlung) | 5 |
Kopierraum | 2 |
Kraftraum | 6 |
Küche (Produktionsküche, Satellitenküche etc.) | 5 |
Küche (Teeküche, Cafeteria, Personalbereich etc.) | 1 |
Kühlraum (in Küche etc.) | 5 |
Kühlraum (in Laborzone) | 3 |
Labor (Mindestanforderungen erfüllt) | 3 |
Labor (Mindestanforderungen nicht erfüllt) | 5 |
Labor mit gefährlichen Viren | 3 |
Labor-Tierstall (Kleintierhaltung) | 3 |
Laborwäscherei (in Laborzone) | 3 |
Lager (in Laborzone) | 3 |
Lagerraum (ohne Ausstattung) | 4 |
Lernlabor | 3 |
Leseplätze in Bibliothek | 7 |
Malraum | 6 |
Maschinenraum Holz-/Metallbearbeitung | 6 |
Maschinenraum im Laborbereich | 3 |
Mediathek | 7 |
Mehrzweckraum | 6 |
Melkstand | 4 |
Mess- und Wägeraum (in Laborzone) | 3 |
Metallwerkstatt | 6 |
Mikroskopierraum (in Laborzone und Unterricht) | 3 |
Milchkammer | 4 |
Musik-Übungsraum | 5 |
Nebenraum (in Küche) | 5 |
Nebenraum (in Laborzone) | 3 |
Office | 1 |
Ökonomiegebäude | 4 |
Operationsraum (in Tierklinik) | 3 |
Optiklabor (besondere Anforderungen) | 3 |
Pausenraum (offene oder geschlossene Raumzone) | 1 |
PC-Arbeitsplatz | 2 |
Perkussionsraum | 5 |
Pflegeraum (für Ausbildung) | 6 |
Pflichtschutzraum (als Lager genutzt) | 4 |
Physiklabor | 3 |
Praktikumsraum (mit spez. Medien und Installationen) | 3 |
Praktikumsraum (nur Wasser- und Stromanschluss) | 6 |
Projektionsraum | 5 |
Putzraum | 4 |
Regieraum | 3 |
Reinraum (in Laborzone) | 3 |
Reproraum | 5 |
Restaurierungsraum | 7 |
Ruhezone | 1 |
Sammlung (ohne Ausstattung) | 4 |
Sanitätszimmer | 1 |
Satellitenküche | 5 |
Schalterraum | 5 |
Schulungsraum | 6 |
Seminarraum | 6 |
Server- und EDV-Raum | 5 |
Sitzungszimmer | 2 |
Sonderraum (mit speziellen Betriebseinrichtungen) | 3 |
Spedition | 4 |
Speisenausgabe Selbstbedienung | 5 |
Speiseraum | 1 |
Sporthalle (1-fach) | 6 |
Sporthalle (2- bis 3-fach) | 5 |
Spülküche | 5 |
Spülraum (in Laborzone) | 3 |
Stall | 4 |
Sterilisation | 3 |
Studierenden- und Dozierendenarbeitsplätze | 2 |
Stuhlmagazin | 4 |
Tanzraum | 6 |
Theatersaal | 5 |
Therapieraum | 6 |
Tierstall (Klein- und Grosstierhaltung) | 3 |
Tierversuchsraum | 3 |
Toilettenanlagen | 1 |
Tonschnitt | 5 |
Tonstudio | 5 |
Turnlehrerbüro | 2 |
Übersetzerkabine | 3 |
Unterricht (Seminar, Computer etc.) | 6 |
Unterricht Lernlabor (mit hohem Installationsbedarf) | 3 |
Untersuchungsraum (nur Wasser- und Stromanschluss) | 2 |
Veloraum | 4 |
Verwaltungsraum | 2 |
Vorbereitungsraum (zu Aula oder Hörsaal) | 2 |
Vorbereitungsraum im Laborbereich | 3 |
Vorratsraum zu Stall/Ökonomiegebäude | 4 |
Warte- und Aufenthaltszone (in Hallen und Gängen etc.) | 1 |
Wäscherei | 6 |
Waschküche zu Labor | 3 |
WC-Anlagen | 1 |
Werklabor (mit hohem Installationsbedarf) | 3 |
Werkstatt | 6 |
Zeichensaal | 6 |
Zellkulturen (in Laborzone) | 3 |
Zivilschutzraum (als Lager) | 4 |
Zuchtraum (in Laborzone) | 3 |
(Art. 15 Abs. 2)
Kostenkategorie | Raumtypen | 220 V pro AP | Fassade Minergie | WLAN | UKV pro AP | Heizung | Kühlung | Zuluft | Abluft | Befeuchtung | Entfeuchtung |
1 | Sozial | x | x | x | x | x | |||||
2 | Büro | x | x | x | x | ||||||
3 | Labor | siehe Tabelle unter Ziff. 2 | |||||||||
4 | Archiv | x | x | x | |||||||
5 | Hörsaal | x | x | x | x | x | |||||
6 | Unterrichtsraum | x | x | x | |||||||
7 | Bibliothek | x | x | x |
2.1
220 V pro AP | 400 V | WLAN | UKV pro AP | Heizung | Kühlung | Zuluft | Abluft | Sprinkler | Labor H2O | Helium | Argon | Druckluft | Kühlwasser | H2O – Ionen | CO2 | Vakuum | Befeuchtung | Entfeuchtung | Kapellen |
x | x | x | x | x | x | x | x | x | x | x |
2.2 Erfüllt ein Labor die gestellten Anforderungen nicht, so wird es als Raumtyp 5 klassiert.