Art. 1 Berufsbild
Fachleute des Berufsfeldes Gebäudehülle auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie erstellen Gebäudehüllen; insbesondere dämmen und dichten sie Fassaden, Steil- und Flachdächer sowie Ingenieurbauwerke wie Brücken und Tunnels; sie montieren Gerüste, Notüberdachungen, Bauaufzüge und Storenanlagen.
- b.
- Sie verfügen über eine breite Palette fachlicher Grundlagenkompetenzen für den gesamten Bereich der Gebäudehülle wie auch über fundierte fachliche Spezialkompetenzen des entsprechenden Berufes.
- c.
- Sie verfügen über ein angemessenes Mass an Flexibilität und Selbstständigkeit und handeln team- und kundenorientiert; sie sind fähig, Probleme und Aufgaben ganzheitlich und handlungsorientiert zu lösen; dabei berücksichtigen sie mit geeigneten Massnahmen die Aspekte des Umweltschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Bauökologie sowie des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit.