Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Fachfrauen Textilpflege und Fachmänner Textilpflege auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie beherrschen die Prozesse der Textilpflege im Bereich Textilreinigung beziehungsweise im Bereich Wäscherei.
- b.
- Sie führen Gespräche mit Privat- und mit Geschäftskundinnen und -kunden, ermitteln deren Bedürfnisse und beraten sie auf der Grundlage ihres Fachwissens bedarfs- und adressatengerecht.
- c.
- Sie nehmen die Warenschau vor und sortieren die Textilien; dabei berücksichtigen sie Pflegekennzeichnung, Farbe, Konfektion und Art der Textilien und stellen entsprechende Chargen zusammen.
- d.
- Sie wählen für die Behandlung der Textilien das geeignete Verfahren aus und entscheiden über Fleckenentfernungsmethoden.
- e.
- Sie achten auf ein gutes persönliches Erscheinungsbild, berücksichtigen bei allen Arbeitsschritten die persönliche und betriebliche Hygiene und achten auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von sich selbst und anderen.
- f.
- Sie beachten spezifische Vorgaben zur nachhaltigen Energie- und Ressourcennutzung sowie zum Umweltschutz.
2 Innerhalb des Berufs der Fachfrau Textilpflege oder des Fachmanns Textilpflege auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Textilreinigung;
- b.
- Wäscherei.
3 Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung vom Lehrbetrieb bestimmt. Er wird im Lehrvertrag festgehalten.