Art. 1 Berufsbild
Fachfrauen Gesundheit und Fachmänner Gesundheit auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie pflegen und betreuen Klientinnen und Klienten in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens im stationären wie ambulanten Bereich. Sie führen in diesem Rahmen auch medizinaltechnische Verrichtungen aus.
- b.
- Sie unterstützen das körperliche, soziale und psychische Wohlbefinden von Personen jeden Alters in deren Umfeld und gestalten mit ihnen den Alltag.
- c.
- Sie erbringen administrative und logistische Dienstleistungen und stellen die Schnittstellen zu den verschiedenen Dienstleistungsbereichen sicher.
- d.
- Sie gestalten und pflegen im Berufsalltag eine respektvolle berufliche Beziehung zu den Klientinnen und Klienten und richten ihr Handeln an deren Bedürfnissen aus. Sie respektieren die Klientinnen und Klienten als Individuen mit ihren spezifischen Wertesystemen.
- e.
- Sie erbringen die Leistungen im Rahmen ihrer erworbenen Handlungskompetenzen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Regelungen selbstständig.