Art. 1 Berufsbild
Uhrmacherinnen Produktion und Uhrmacher Produktion auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie setzen mechanische, automatische und einfache elektronische Uhrwerke mit kleinen Komplikationen sowie chronographische Uhrwerke zusammen und kennen die wichtigsten Eigenschaften komplexerer Uhrwerke.
- b.
- Sie führen bei verschiedenen Kalibern Arbeitsschritte zur Feineinstellung und Regulierung durch.
- c.
- Sie führen Arbeitsschritte zum Aufsetzen und Einschalen durch und berücksichtigen dabei jederzeit die hohen Präzisionsanforderungen, die in diesem Beruf gelten.
- d.
- Sie fertigen einfache Werkzeuge und Ausrüstung, die sie zum Zusammensetzen der Bestandteile eines Uhrwerks oder einer Ausstattung (Habillage) benötigen.
- e.
- Sie beherrschen die Fachterminologie der Branche und kennen die verschiedenen Bestandteile von Uhrwerken und der Ausstattung (Habillage).
- f.
- Sie wenden die geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltweltschutz an und beachten die spezifischen Sicherheits- und Qualitätsnormen der Branche und des Betriebs.
- g.
- Sie arbeiten in Produktionswerkstätten und gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard, indem sie insbesondere in den verschiedenen Etappen der Produktion ästhetische Mängel, Funktionsstörungen und Pannen erkennen und die Ursache des Problem identifizieren.
- h.
- Sie beheben Mängel, Funktionsstörungen oder Pannen, die sie in den Produktionslinien erkannt haben, und wechseln dazu Bestandteile des Uhrwerks oder der Ausstattung (Habillage) aus.
- i.
- Sie gewährleisten einen reibungslosen Ablauf der Produktionslinien und halten sich dabei an den Qualitätsansatz des Betriebs.