Art. 1 Berufsbild
Industrielackiererinnen und Industrielackierer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie setzen Vorbehandlungsverfahren, Materialien und Geräte fachgerecht, ressourcenschonend und energieeffizient ein.
- b.
- Sie planen die Applikationsverfahren und Systemaufbauten, gestalten die Anstrichsysteme und setzen die Applikationsverfahren und -techniken fachgerecht, ressourcenschonend und energieeffizient ein.
- c.
- Sie stellen die Produkt- und Prozessqualität sicher, führen die Schlusskontrolle durch und verpacken die Fabrikate.
- d.
- Sie pflegen und warten Betriebseinrichtungen, Geräte und Applikationstechnologien.
- e.
- Sie planen und organisieren ihre Arbeiten gemäss den betrieblichen Vor-gaben und setzen dabei Standardprogramme und geeignete Instrumente ein.
- f.
- Sie analysieren die Kundenbedürfnisse und führen einfache Kundengespräche mit internen und externen Kunden.
- g.
- Sie stellen die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz, den Umwelt- und Gewässerschutz mit geeigneten Massnahmen sicher.
- h.
- Sie pflegen kunden- und betriebsgerechte Umgangsformen und arbeiten selbstständig wie auch im Team zuverlässig.