Art. 1 Berufsbild
Hörsystemakustikerinnen und Hörsystemakustiker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- sie beraten und unterstützen Kundinnen und Kunden auf der Grundlage von Kundenaufträgen und -bedürfnissen freundlich und fachkompetent im Bereich der Hörsystemakustik. Dazu führen sie Hörtests durch, werten diese aus und unterbreiten der Kundin oder dem Kunden ein kundengerechtes Angebot. Sie passen Hörsysteme sowie Zubehör geräte- und kundenspezifisch an. Sie kontrollieren den Hörerfolg, instruieren die Kundin oder den Kunden und führen Nachkontrollen wie auch Dienstleistungsarbeiten aus. Bei diesen Tätigkeiten interpretieren sie Berichte der Ohrenärzte und setzen ihre Kenntnisse der Anatomie, Pathologie, Physiologie, Psychologie und der Akustik ein. Zudem wenden sie computergesteuerte Techniken an;
- b.
- sie planen und organisieren ihre Arbeiten effizient und zielorientiert;
- c.
- sie erledigen die administrativen Arbeiten im Verkauf und beim Anpassen von Hörsystemen gemäss den betrieblichen Vorgaben und den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen;
- d.
- sie richten ihr Verhalten und ihre Kommunikation auf die Firmenphilosophie aus und sorgen nach betrieblichen Vorgaben für verkaufsfördernde Räumlichkeiten;
- e.
- sie arbeiten qualitätsbewusst und setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.