Art. 1 Berufsbild
Hauswirtschaftspraktikerinnen und Hauswirtschaftspraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in Heimen, Spitälern, Hotels und anderen Unternehmen mit eigenem hauswirtschaftlichen Bereich;
- b.
- Sie decken und dekorieren Tische und Buffets gemäss Anleitung und führen Servicearbeiten aus;
- c
- Sie erledigen Routinearbeiten bei der Zubereitung und Gestaltung von Gerichten, bei der Verteilung der Speisen und in der Abwaschorganisation;
- d.
- Sie halten Räume und Einrichtungen in Ordnung und führen wiederkehrende Reinigungsarbeiten aus;
- e.
- Sie führen Aufgaben im Wäschekreislauf aus und stellen Textilien instand;
- f.
- Sie führen administrative Aufgaben und Arbeiten in der Lagerbewirtschaftung aus;
- g.
- Sie begegnen Kundinnen und Kunden respektvoll und wertschätzend und fördern so deren Lebensqualität;
- h.
- Sie arbeiten innerhalb des festgelegten Zuständigkeitsbereichs selbständig und führen ihre Aufgaben im Team und nach Vorgaben aus. Mit den Materialien, Maschinen und Geräten gehen sie gemäss Herstellerangaben und verantwortungsvoll um;
- i.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben, die Vorschriften der Hygiene, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes um und berücksichtigen die Energie- und Ressourceneffizienz.