Art. 1 Berufsbild
Fachfrauen und Fachmänner Hauswirtschaft auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in Heimen, Spitälern, Hotels und anderen Unternehmen mit eigenem hauswirtschaftlichen Bereich;
- b.
- Sie empfangen, beraten und bedienen Kundinnen und Kunden. Sie organisieren und führen Anlässe durch und gestalten Tische und Buffets;
- c.
- Sie stellen für verschiedene Alters- und Personengruppen Menus zusammen und bereiten Gerichte zu. Sie sind für den Ablauf der Speiseverteilung verantwortlich und gewährleisten eine zweckmässige Abwaschorganisation;
- d.
- Sie führen die Reinigung von Räumen und Einrichtungen durch und verleihen diesen eine wohnliche Atmosphäre;
- e.
- Sie bereiten Betriebs- und Privatwäsche auf und stellen sie instand;
- f.
- Sie führen in allen Tätigkeitsbereichen administrative Aufgaben aus und setzen dabei bürotechnische Hilfsmittel ein;
- g.
- Sie begegnen Kundinnen und Kunden sachlich, respektvoll und wertschätzend und fördern so deren Lebensqualität;
- h.
- Sie arbeiten qualitätsbewusst, effizient und sachkundig, in Teams oder selbstständig und instruieren und begleiten ihnen zugeteilte Personen. Mit den Materialien, Maschinen und Geräten gehen sie verantwortungsvoll um und berücksichtigen die Herstellerangaben;
- i.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben, die Vorschriften der Hygiene, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes um und berücksichtigen die Energie- und Ressourceneffizienz.