3.2.1 Häufige Abhebungen grösserer Bargeldbeträge, ohne dass sich aus der Geschäftstätigkeit der Kundin oder des Kunden ein Grund hierfür finden lässt;
3.2.2 Rückgriff auf Finanzierungsmittel, die zwar im internationalen Handel üblich sind, deren Gebrauch jedoch im Widerspruch zur bekannten Tätigkeit der Kundin oder des Kunden steht;
3.2.3 Konti mit starken Kontobewegungen, obwohl diese Konti normalerweise nicht oder nur wenig benützt werden;
3.2.4 wirtschaftlich unsinnige Struktur der Geschäftsbeziehungen einer Kundin oder eines Kunden zur Bank (grosse Anzahl Konti beim gleichen Institut, häufige Verschiebungen zwischen verschiedenen Konti, übertriebene Liquiditäten usw.);
3.2.5 Stellung von Sicherheiten (Pfänder, Bürgschaften) durch Dritte, die der Bank unbekannt sind, die in keiner erkennbar engen Beziehung zur Kundin oder zum Kunden stehen und für deren Stellung kein plausibler Grund ersichtlich ist;
3.2.6 Überweisungen an eine andere Bank ohne Angabe der Empfängerin oder des Empfängers;
3.2.7 Annahme von Geldüberweisungen anderer Banken ohne Angabe des Namens oder der Nummer des Kontos der begünstigten Person oder der auftraggebenden Vertragspartei;
3.2.8 wiederholte Überweisungen in wesentlichem Umfange ins Ausland mit der Anweisung, dass der Betrag der Empfängerin oder dem Empfänger bar auszubezahlen sei;
3.2.9 grössere und häufige Überweisungen von und nach Drogenproduktionsländern;
3.2.10 Stellung von Bürgschaften oder Bankgarantien zur Sicherung nicht marktkonformer Darlehen unter Dritten;
3.2.11 Bareinzahlungen einer grossen Anzahl verschiedener Personen auf ein einzelnes Konto;
3.2.12 unerwartete Rückzahlung eines notleidenden Kredites ohne glaubwürdige Erklärung;
3.2.13 Verwendung von Pseudonym- oder Nummernkonti für die Abwicklung kommerzieller Transaktionen von Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben;
3.2.14 Rückzug von Vermögenswerten, kurz nachdem diese auf das Konto gutgeschrieben wurden (Durchlaufkonto).