1 Die SUST untersucht die Zwischenfälle, für die eine Pflicht zur Meldung an die Meldestelle besteht, sofern die Untersuchung der Verhütung von weiteren Zwischenfällen dienen kann oder nach internationalen Abkommen eine diesbezügliche Pflicht besteht.36
1bis Sie entscheidet unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Eingang der Meldung eines Zwischenfalls, über die Eröffnung einer Untersuchung, sofern die dafür notwendigen Informationen vorliegen.37
2 Sie untersucht Zwischenfälle im Ausland nur, wenn:
- a.38
- die Untersuchung eines Zwischenfalls in einem fremden Staat den schweizerischen Behörden überlassen wird;
- b.
- sich der Zwischenfall ausserhalb eines staatlichen Hoheitsgebietes ereignet hat; oder
- c.
- sich keine ausländische Untersuchungsbehörde um die Untersuchung kümmert.
2bis Sie untersucht Zwischenfälle mit Luftfahrzeugen gemäss Anhang 1 der Verordnung (EU) 2018/1139 nicht. Sie kann diese untersuchen, wenn zu vermuten ist, dass eine Untersuchung wichtige Erkenntnisse zur Verhütung von weiteren Zwischenfällen bringen kann oder ein grosses öffentliches Interesse besteht.39
3 Sie untersucht Zwischenfälle mit Luftfahrzeugen, die einer zoll- oder polizeidienstlichen Verwendung dienten, nur, wenn zu vermuten ist, dass eine Untersuchung wichtige Erkenntnisse zur Verhütung von weiteren Zwischenfällen bringen kann.
4 Sie kann andere Zwischenfälle untersuchen, wenn zu vermuten ist, dass eine Untersuchung wichtige Erkenntnisse zur Verhütung von weiteren Zwischenfällen bringen kann.