Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Uhrenarbeiterinnen und Uhrenarbeiter auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.6
- Sie arbeiten in Uhrenateliers in den Bereichen Zusammensetzen von mechanischen und elektronischen Uhrwerken, Einschalen, Aufsetzen der Zeiger und des Zifferblatts, Regulieren sowie Zusammensetzen von Bestandteilen der Ausstattung (Habillage).
- b.
- Sie führen die Arbeitsgänge ihres Berufes zuverlässig aus und halten sich an die Weisungen der Werkstattleiterinnen und -leiter und an die betrieblichen Abläufe. Sie sind in der Lage, ihre Aufgaben selbstständig, im Team oder in Produktionszellen auszuführen.
2 Innerhalb des Berufs der Uhrenarbeiterin oder des Uhrenarbeiters auf Stufe EBA gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Zusammensetzen;
- b.
- Regulieren;
- c.7
- Ausstattung (Habillage).
3 Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung vom Lehrbetrieb bestimmt. Er wird im Lehrvertrag festgehalten.
6 Fassung gemäss Ziff. I der V des SBFI vom 22. Dez. 2020, in Kraft seit 1. Febr. 2021 (AS 2021 34).
7 Eingefügt durch Ziff. I der V des SBFI vom 22. Dez. 2020, in Kraft seit 1. Febr. 2021 (AS 2021 34).