Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Chemie- und Pharmatechnologinnen und Chemie- und Pharmatechnologen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie setzen automatisierte technologische Anlagen zur umweltgerechten und sicheren Produktion von chemischen, biologischen und pharmazeutischen Erzeugnissen ein;
- b.
- Sie planen die Produktionsabläufe, handhaben Prozessstoffe und Energieträger und führen die Produktionsprozesse selbständig durch;
- c.
- Sie protokollieren während der Durchführung der Prozesse die definierten Parameter, führen Inprozesskontrollen durch und leiten bei Qualitätsproblemen nach Vorgabe Massnahmen ein;
- d.
- Sie setzen bei der Durchführung der Prozesse die betrieblichen und gesetzlichen Vorschriften gewissenhaft um und achten auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz;
- e.
- Sie arbeiten mit Fachleuten aus Technik, Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung zusammen.
2 Innerhalb des Berufs der Chemie- oder Pharmatechnologin oder des Chemie- und Pharmatechnologen auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Chemietechnologie;
- b.
- Biotechnologie;
- c.
- Pharmatechnologie.
3 Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung vom Lehrbetrieb bestimmt. Er wird bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung angegeben.