Art. 1 Berufsbild
Gipserpraktikerinnen und Gipserpraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie erstellen Grund- und Deckputzarbeiten sowie Wandkonstruktionen aus Gipswandbauplatten mit deren Oberflächenbeschichtungen. Sie bereiten die Arbeiten gemäss Arbeitsbeschrieb vor.
- b.
- Sie arbeiten qualitätsbewusst und effizient, in Gruppen oder selbstständig. Mit den Materialien, Maschinen und Geräten gehen sie fachgerecht, umweltverträglich und verantwortungsvoll um. Sie verfügen über praktisches Geschick, sind körperlich belastbar und handeln kundenfreundlich.
- c.
- Sie lösen einfache Aufgaben ganzheitlich und handlungsorientiert. Sie berücksichtigen die Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und pflegen einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt.