Art. 1 Berufsbild
Gipserinnen-Trockenbauerinnen und Gipser-Trockenbauer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie erstellen Trockenbaukonstruktionen mit deren Oberflächenbeschichtungen, Verkleidungen, Dämmungen im Innen- und Aussenbereich, Grund- und Deckputzarbeiten sowie Stuckaturen. Sie erledigen die Vorbereitungsarbeiten und stellen die Anforderungen an den Schutz vor Feuer, Schall und Feuchtigkeit sicher;
- b.
- Sie analysieren Aufträge, planen die Arbeiten und übernehmen angemessene Führungsaufgaben verantwortungsvoll;
- c.
- Sie arbeiten qualitätsbewusst, effizient und kompetent, in Gruppen oder selbständig. Mit den Materialien, Maschinen und Geräten gehen sie fachgerecht, umweltverträglich und verantwortungsvoll um. Sie verfügen über praktisch technisches Geschick und sind körperlich belastbar. Sie handeln kundenfreundlich und beraten Kunden fachgerecht;
- d.
- Sie lösen Probleme und Aufgaben ganzheitlich und handlungsorientiert. Sie berücksichtigen die Aspekte der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und pflegen einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt.