Art. 1 Berufsbild
Malerpraktikerinnen und Malerpraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie erledigen Vorbereitungsarbeiten und behandeln Untergründe vor. Sie tragen Anstrich-, Beschichtungs- und Strukturmaterialien im Innen- und Aussenraum an Bauten, Einrichtungen und Gegenständen auf und schützen diese gegen Witterungs- und andere Einflüsse. Sie bereiten die Arbeiten gemäss Arbeitsbeschrieb vor;
- b.
- Sie arbeiten qualitätsbewusst und effizient, in Gruppen oder selbständig. Mit den Materialien, Maschinen und Geräten gehen sie fachgerecht, umweltverträglich und verantwortungsvoll um. Sie verfügen über praktisches Geschick, sind körperlich belastbar und handeln kundenfreundlich;
- c.
- Sie lösen einfache Aufgaben ganzheitlich und handlungsorientiert. Sie berücksichtigen die Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und pflegen einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt.