Art. 1 Berufsbild
Malerinnen und Maler auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie erledigen Vorbereitungsarbeiten, behandeln Untergründe vor und tragen Anstrich-, Beschichtungs- und Strukturmaterialien im Innen- und Aussen-raum auf. Sie ziehen Tapeten, Beläge und Gewebe auf. Damit gestalten sie Bauten, Einrichtungen und Gegenstände, kennzeichnen und signalisieren diese und schützen sie gegen Witterungs- und andere Einflüsse;
- b.
- Sie analysieren Aufträge, planen die Arbeiten und übernehmen angemessene Führungsaufgaben verantwortungsvoll;
- c.
- Sie arbeiten qualitätsbewusst, effizient und kompetent, in Gruppen oder selbstständig. Mit den Materialien, Maschinen und Geräten gehen sie fach-gerecht, umweltverträglich und verantwortungsvoll um. Sie verfügen über praktisches technisches Geschick und sind körperlich belastbar. Sie handeln kundenfreundlich und beraten Kunden fachgerecht;
- d.
- Sie lösen Probleme und Aufgaben ganzheitlich und handlungsorientiert. Sie berücksichtigen die Aspekte der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und pflegen einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt.