916.307.11
Verordnung des BLW
über die GVO-Futtermittelliste
vom 21. Mai 2014 (Stand am 1. Januar 2015)
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW),
gestützt auf die Artikel 62 Absätze 1 und 4 und 68 Absatz 3 der
Futtermittelverordnung vom 26. Oktober 20111,
verordnet:
Die für die Herstellung von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen sowie die Einzelfuttermittel und Zusatzstoffe, die solche Organismen enthalten dürfen, sind in der GVO-Futtermittelliste im Anhang aufgeführt.
1 Futtermittel, die Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthalten, die für die Herstellung von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen nicht mehr zugelassen sind, dürfen nach Aufhebung der Zulassung während fünf Jahren in Verkehr gebracht werden, wenn:
- a.
- belegt werden kann, dass geeignete Massnahmen ergriffen wurden, um das Vorhandensein von Spuren zu vermeiden; und
- b.
- der Anteil der Spuren höchstens 0,9 Massenprozent beträgt.
2 Futtermittel, die Spuren von Organismen enthalten, deren Zulassung für die Herstellung von Futtermitteln aus Sicherheitsgründen aufgehoben wurde, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3 Für gentechnisch veränderte Organismen, deren Zulassung für die Herstellung von Futtermitteln aufgehoben wurde, ergibt sich aus dem Anhang:
- a.
- das Datum der Aufhebung der Zulassung;
- b.
- die Information, ob daie Zulassung aus Sicherheitsgründen aufgehoben wurde.2
Die Verordnung des BLW vom 1. Februar 20053 über die GVO-Futtermittellisten wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
(Art. 1 und 2 Abs. 3)
Gentechnisch veränderte Organismen, die für die Herstellung von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen zugelassen sind | | Einzelfuttermittel und Zusatzstoffe, in denen die Organismen aus Spalte 1 verwendet werden dürfen | | Datum der Zulassung | | Datum der Verlängerung der Zulassung | | Datum der Aufhebung der Zulassung | | Aufhebung der Zulassung aus Sicherheitsgründen |
Soja GTS 40-3-2 (Monsanto) | | alle | | 20.12.1997 | | 01.01.2015 | | | | |
Mais Bt 11 (Syngenta) | | alle | | 14.10.1998 | | 01.01.2015 | | | | |
Mais Bt 176 (Syngenta) | | alle | | 06.01.1998 | | | | 01.01.2015 | | Nein |
Mais MON810 (Monsanto) | | alle | | 27.07.2000 | | 01.01.2015 | | | | |
Mais 1507 (Pioneer HiBred) | | alle | | 01.07.2014 | | | | | | |
Alle gentechnisch veränderten Organismen, die nach den Artikeln 19–23 der Verordnung (EG) Nr. 1829/20035 in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen | | Maiskleber Maiskleberfutter Maisspindelmehl Maiskeime Maisflocken Maisfuttermehl Maiskolbenschrot getrocknet Maisstärke Maisquellstärke Mais-Trockenschlempe Extrudierte Sojabohnen Sojabohnenschalen | | | | | | | | |
| | Kartoffelmehl oder Kartoffelflocken Kartoffelstärke Kartoffelprotein Zuckerrübenmelasse Zuckerrübenschnitzel Öl, Ölkuchen und andere Nebenprodukte aus der Gewinnung von Öl aus Raps, Soja, Baumwollsamen und Mais | | | | | | | | |