Art. 1 Berufsbild
Strassentransportpraktikerinnen und Strassentransportpraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie analysieren Aufträge, um Transporte kompetent auszuführen.
- b.
- Sie führen leichte Motorwagen mit Anhängern und transportieren Güter oder erbringen Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden sicher, wirtschaftlich und umweltgerecht.
- c.
- Sie unterhalten und warten leichte Motorwagen und Anhänger und beheben einfache Störungen und Pannen.
- d.
- Sie zeichnen sich aus durch technisches Verständnis. Sie arbeiten auftragsorientiert gemäss Kundenauftrag. Im Verkehr verhalten sie sich korrekt und vorbildlich.
- e.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.