Art. 1 Berufsbild
Bekleidungsnäherinnen und Bekleidungsnäher auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie verstärken und fixieren zugeschnittene Materialien, nähen die Teile zusammen und geben ihnen durch Bügeln die korrekte Form.
- b.
- Sie sind sich bewusst, dass die betriebliche Abläufe und Prozesse nur dann funktionieren, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeiten betriebsgerecht organisieren. Sie organisieren ihre eigenen Arbeiten gemäss allgemeinen und betrieblichen Vorgaben rationell und zeitgemäss.
- c.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Hygiene pflichtbewusst um.