Art. 1 Berufsbezeichnungen und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnungen im Berufsfeld Verkehrswegbau auf Stufe EBA sind:
- a.
- Gleisbaupraktikerin EBA/Gleisbaupraktiker EBA;
- b.
- Grundbaupraktikerin EBA/Grundbaupraktiker EBA;
- c.
- Industrie- und Unterlagsbodenbaupraktikerin EBA/Industrie- und Unterlagsbodenbaupraktiker EBA;
- d.
- Steinsetzerin EBA/Steinsetzer EBA;
- e.
- Strassenbaupraktikerin EBA/Strassenbaupraktiker EBA.
2 Fachleute im Berufsfeld Verkehrswegbau auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie unterstützen die Erstellung und Gestaltung sowie die Instandhaltung und dem Unterhalt von Verkehrswegen und deren Infrastruktur und führen im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft allgemeine Arbeiten im Verkehrswegbau aus.
- b.
- Sie unterstützen die Organisation der Arbeiten auf den Arbeits- und Baustellen, führen sie gemäss betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben qualitätsbewusst, umweltgerecht und nachhaltig aus und gewährleisten dabei die Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz.
- c.
- Gleisbaupraktikerinnen EBA und Gleisbaupraktiker EBA tragen dazu bei, dass Personen und Güter auf einem sicheren Schienennetz transportiert werden können und helfen mit, Weichen und Gleise zu wechseln oder neue Bahnstrecken zu bauen. Sie bauen Gleise auf Schottersteinen oder auf Beton und führen Betonier- oder Umgebungsarbeiten aus.
- d.
- Grundbaupraktikerinnen EBA und Grundbaupraktiker EBA tragen dazu bei, dass der Untergrund, auf dem später ein Gebäude oder ein Verkehrsweg gebaut wird, tragfähig und sicher ist. Sie helfen mit, den Boden zu verfestigen und unterstützen das Sichern von Baugruben und das Beachten des Grundwasserspiegels.
- e.
- Industrie- und Unterlagsbodenbaupraktikerinnen EBA sowie Industrie- und Unterlagsbodenbaupraktiker EBA helfen mit, Industrie- und Unterlagsböden in Fabrikhallen und Lagerhäusern sowie Bodenbeläge als Unterlage für den Teppich, das Parkett oder andere Bodenbeläge in öffentlichen und privaten Bauten zu erstellen.
- f.
- Steinsetzerinnen EBA und Steinsetzer EBA tragen dazu bei, Altstädte, Vorplätze, Parkanlagen, Gärten, Strassenränder, Verkehrsteiler oder Gehwege mit ihren Pflästerungen zu verschönern und wenden dabei unterschiedlichste Verlegearten an. Sie helfen mit, Schächte, Randabschlüsse sowie Strasseneinfassungen zu setzen oder kleine Betonarbeiten auszuführen.
- g.
- Strassenbaupraktikerinnen EBA und Strassenbaupraktiker EBA helfen mit, Fahrbahnen aller Art zu erstellen, Asphaltbeläge einzubauen, Plätze und Trottoirs sowie Rad- und Fusswege, kleine Mauern und Treppen, Strassenkreisel und Verkehrsinseln zu erstellen, Stromleitungen und Wasserrohre in den Boden zu verlegen und Schächte zu setzen.