Art. 1 Berufsbild
Pferdewartinnen und Pferdewarte auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie erkennen Gefahren am Arbeitsplatz sowie beim Einsatz von Pferden im Betrieb, halten im Arbeitsalltag die Sicherheitsregeln ein, tragen zur Vermeidung von Berufsunfällen bei und schützen die Gesundheit von Mensch und Tier.
- b.
- Sie erledigen für die Unterkunft der Pferde, die Umgebung des Betriebes, die Infrastruktur und die Arbeitsmittel die Unterhalts- und Reinigungsarbeiten nach betrieblichen Vorgaben.
- c.
- Sie besorgen die tägliche Körperpflege und die Fütterung der Pferde nach betrieblichen Vorgaben.
- d.
- Sie berücksichtigen beim Kontakt, im Umgang und bei der Arbeit mit problemlosen Pferden deren natürliches Verhalten und wirken bei Bodenschule und Longieren mit, indem sie Teilarbeiten nach Anweisung selbstständig ausführen. Sie reiten Pferde unter Aufsicht auf einfacher Stufe auf dem Reitplatz und im Gelände und besorgen selbstständig die fachgerechte Reinigung und Pflege der eingesetzten Ausrüstung der Pferde.
- e.
- Sie erledigen die Aufgaben im eigenen Zuständigkeitsbereich selbstständig und tragen zur Erreichung der Teamziele bei. Sie pflegen gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden eine offene Kommunikation und tragen durch ihr professionelles und loyales Verhalten zu einem positiven Bild des Betriebs bei.