Art. 1 Berufsbild
Coiffeusen und Coiffeure auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- sie handeln kunden- und qualitätsorientiert und kommunizieren respektvoll, freundlich und situationsgerecht. Sie betreuen und beraten Kundinnen und Kunden fachkundig. Dabei berücksichtigen sie die Kundenwünsche sowie die Haarqualität, die Gesichtsform und die Körperproportionen;
- b.
- sie beurteilen den Zustand der Haare und der Kopfhaut und behandeln und pflegen diese entsprechend. Sie planen und führen selbständig Haarschnitte sowie Veränderungen in Form und Farbe aus und gestalten Frisuren;
- c.
- sie beurteilen Coiffeurprodukte, wenden diese nach der Gebrauchsanweisung an und erklären Kundinnen und Kunden deren Nutzen. Sie empfehlen, und verkaufen Produkte und Hilfsmittel für den Heimgebrauch;
- d.
- sie sorgen für eine angenehme Atmosphäre im Betrieb, integrieren sich in das Team und gestalten ihre persönlichen Lern- und Arbeitsschritte. Sie bilden sich stetig weiter, um den sich wandelnden Anforderungen hinsichtlich Techniken und Modetrends zu entsprechen;
- e.
- sie organisieren und pflegen den Arbeitsplatz, halten die betrieblichen Hygienevorschriften ein und achten auf die ökonomische und ökologische Anwendung von Produkten;
- f.
- sie sind aufmerksam gegenüber Gefahren im betrieblichen Alltag und schützen sich selbst sowie die Kundinnen und Kunden. Bei ihren Arbeiten setzen sie die Vorschriften des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes pflichtbewusst um.