1 Die Innosuisse als Förderorgan des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation nach dem Innosuisse-Gesetz vom 17. Juni 201632 kann Innovationsprojekte fördern, die von Hochschulforschungsstätten oder nichtkommerziellen Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbereichs (Forschungspartnern) zusammen mit privaten oder öffentlichen Partnern, die für die Verwertung sorgen (Umsetzungspartnern), durchgeführt werden.33
1bis Der Beitrag der Innosuisse dient zur Deckung der direkten Projektkosten der Forschungspartner. Die Innosuisse kann in ihrer Beitragsverordnung vorsehen, dass auch Beiträge an Umsetzungspartner geleistet werden, wenn dies für eine internationale Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftsbasierten Innovation vorausgesetzt wird.34
2 Beiträge werden nur gewährt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- a.35
- …
- b.
- Eine wirkungsvolle Umsetzung der Forschungsresultate zugunsten der Wirtschaft und der Gesellschaft kann erwartet werden.
- c.
- Das Projekt kann ohne die Förderung durch den Bund voraussichtlich nicht realisiert werden.
- d.36
- Die Umsetzungspartner beteiligen sich durch Eigenleistungen oder durch Leistungen an die Forschungspartner im Umfang von 40–60 Prozent der direkten Gesamtprojektkosten am Projekt.
- e.
- Das Projekt trägt zur praxisorientierten Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses bei.
2bis Die Innosuisse kann in Einzelfällen vom Umsetzungspartner eine geringere Beteiligung als 40 Prozent verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- a.
- Das Projekt weist überdurchschnittlich hohe Realisierungsrisiken und gleichzeitig das Potenzial für einen überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Erfolg oder für einen hohen gesellschaftlichen Nutzen auf.
- b.
- Die zu erwartenden Ergebnisse haben das Potenzial, nicht allein dem Umsetzungspartner, sondern auch einem breiten, am Projekt nicht beteiligten Kreis von Nutzerinnen und Nutzern zugutezukommen.
- c.
- Der Umsetzungspartner ist im Zeitpunkt der Beitragsgewährung finanziell nicht in der Lage, im geforderten Umfang zum Projekt beizutragen, verfügt jedoch über ein überdurchschnittliches Potenzial für eine erfolgreiche Umsetzung der Projektresultate.
- d.
- Das Projekt wird im Rahmen eines befristeten Sonderprogramms nach Artikel 7 Absatz 3 durchgeführt.37
2ter Sie kann in Einzelfällen vom Umsetzungspartner eine höhere Beteiligung als 60 Prozent verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- a.
- Das Projekt weist geringe Realisierungsrisiken und für den Umsetzungspartner gleichzeitig ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Erfolgspotenzial auf.
- b.
- Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Umsetzungspartners oder die Eigenheiten des Projekts rechtfertigen eine höhere Beteiligung, insbesondere, wenn der Umsetzungspartner seine Beteiligung wegen anderweitiger Unterstützung teilweise nicht selber finanziert.38
3 Sie kann Innovationsprojekte fördern, die von Forschungspartnern ohne Umsetzungspartner realisiert werden, sofern die Projekte ein bedeutendes, jedoch noch nicht hinreichend bestimmtes Innovationspotenzial aufweisen.39
3bis Sie kann Innovationsprojekte von Jungunternehmen fördern, wenn die Projektarbeiten zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts erforderlich sind. Der Beitrag der Innosuisse dient zur teilweisen oder vollständigen Deckung sowohl der dem Jungunternehmen selbst entstehenden direkten Projektkosten als auch der Kosten für Drittleistungen. Die Innosuisse legt die Kriterien für die Bestimmung der Höhe der Eigenleistungen der Jungunternehmen in ihrer Beitragsverordnung fest. Sie berücksichtigt dabei insbesondere die Kriterien nach den Absätzen 2bis und 2ter.40
3ter Soweit Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist, kann die Innosuisse Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial von Jungunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel einer raschen und effizienten Vermarktung und einem entsprechenden Wachstum fördern. Der Beitrag der Innosuisse dient zur teilweisen oder vollständigen Deckung sowohl der dem Unternehmen selbst entstehenden direkten Projektkosten als auch der Kosten für Drittleistungen. Die Innosuisse legt die Förderkriterien und die Kriterien für die Bestimmung der Höhe der Eigenleistungen der Unternehmen in ihrer Beitragsverordnung fest.41
4 Sie kann zudem Instrumente zur Beteiligung an den Kosten für Abklärungen der wirkungsvollen Umsetzbarkeit von Projekten der Unternehmen vorsehen.42
5 Sie fördert insbesondere Vorhaben nach den Absätzen 1, 3, 3bis, 3ter und 4, die einen Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung leisten.43
6 Die geförderten Vorhaben müssen die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis beachten. Bei Verstössen gelten die Sanktionen und die Informationspflicht nach Artikel 12 Absätze 2–4.