Grundsatz:
Zielsetzung des Weiterbildungsgangs in Neuropsychologie ist die Qualifizierung der Absolventinnen und Absolventen zu fachlich und zwischenmenschlich kompetenten Neuropsychologinnen und -psychologen sowie ihre Befähigung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung.
Anhand der Qualitätsstandards wird überprüft, ob der Weiterbildungsgang inhaltlich, strukturell und prozedural geeignet ist, diese Zielsetzung zu erreichen.
1 Prüfbereich: Leitbild und Ziele
1.1 Leitbild
1.1.1 Das Selbstverständnis, die Grundprinzipien sowie die Ziele der für den Weiterbildungsgang verantwortlichen Organisation sind in einem Leitbild formuliert und publiziert.
1.1.2 Aus dem Leitbild geht hervor, welche Schwerpunkte im Weiterbildungsgang gesetzt werden. Die Schwerpunktsetzung wird begründet.
1.2 Ziele des Weiterbildungsgangs
1.2.1 Die einzelnen Lernziele sind ausformuliert und publiziert. Ihre Beiträge zur Zielsetzung des Weiterbildungsgangs sind beschrieben. Die Lernziele nehmen die Weiterbildungsziele nach Artikel 5 PsyG auf.
1.2.2 Die Lerninhalte sowie die Lehr- und Lernformen sind auf die Zielsetzung des Weiterbildungsgangs und seine Lernziele ausgerichtet.
2 Prüfbereich: Rahmenbedingungen der Weiterbildung
2.1 Zulassungsbedingungen, Dauer und Kosten
2.1.1 Die Zulassungsbedingungen und die Dauer der Weiterbildung sind gemäss den Artikeln 6 und 7 PsyG geregelt und publiziert.
2.1.2 Die im Minimum zu erwartenden Gesamtkosten der Weiterbildung sind transparent ausgewiesen und publiziert. Es ist ersichtlich, aus welchen Teilkosten sich die Gesamtkosten zusammensetzen.
2.2 Organisation
2.2.1 Die verschiedenen Verantwortlichkeiten, Funktionen und Abläufe innerhalb des Weiterbildungsgangs sind festgelegt und für die verschiedenen Anspruchsgruppen einsehbar.
2.2.2 Die verschiedenen Rollen und Funktionen der einzelnen Weiterbildnerinnen und Weiterbildner innerhalb eines Weiterbildungsgangs sind definiert und angemessen getrennt.
2.3 Ausstattung
2.3.1 Die verantwortliche Organisation stellt sicher, dass die finanzielle, personelle und technische Ausstattung des Weiterbildungsgangs die ziel- und qualitätsgerechte Durchführung der gesamten Weiterbildung mit ihren einzelnen Teilen erlaubt.
2.3.2 Die technische Infrastruktur an den Weiterbildungsorten ist zeitgemäss. Sie erlaubt den Einsatz verschiedener Lehr- und Lernformen.
3 Prüfbereich: Inhalte der Weiterbildung
3.1 Grundsätze
3.1.1 Die Weiterbildung vermittelt umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und empirisch gesichertes Wissen über die Zusammenhänge zwischen Hirnfunktionen und menschlichem Erleben und Verhalten sowie umfassende Kompetenzen in der neuropsychologischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Menschen mit verschiedenen Hirnfunktionsstörungen.
3.1.2 Die Inhalte der Weiterbildung entsprechen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand im Fachgebiet.
3.2 Weiterbildungselemente
3.2.1 Die Weiterbildung umfasst die theoretische Weiterbildung (Wissen und Können) und die praktische Weiterbildung (klinisch-neuropsychologische Praxis, eigene klinisch-neuropsychologisch behandelte Fälle, Supervision).
3.2.2 Die Gewichtung der einzelnen Weiterbildungsteile entspricht den Bestimmungen von Buchstabe A.
3.3 Wissen und Können
3.3.1 Die Weiterbildung vermittelt umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und empirisch gesichertes neuropsychologisches Wissen und Können, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- a.
- neuropsychologische Grundlagen:
- –
- neuropsychologische Syndrome der ganzen Lebensspanne und ihre Ätiologien,
- –
- funktionelle Neuroanatomie,
- –
- biochemische und neurophysiologische Grundlagen der Hirnfunktionen,
- –
- Ontogenese und Phylogenese des zentralen Nervensystems,
- –
- Entwicklung kognitiver Funktionen,
- –
- funktionale Plastizität des zentralen Nervensystems;
- b.
- klinisch-neuropsychologische Diagnostik:
- –
- Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung,
- –
- Exploration und anamnestisches Interview,
- –
- Auswahl, Anwendung und Auswertung verschiedener diagnostischer Verfahren,
- –
- elektrophysiologische (EEG und MEG) und bildgebende (MRT, fMRT, PET, CT) Verfahren,
- –
- neuropsychologische Berichte und Gutachten;
- c.
- klinisch-neuropsychologische Therapie und Rehabilitation:
- –
- Problem- und Verhaltensanalyse,
- –
- Zieldefinition und Behandlungsplanung,
- –
- neuropsychologische Behandlungsstrategien und -techniken,
- –
- Gesprächs- und Beziehungsgestaltung in verschiedenen Phasen der neuropsychologischen Behandlung,
- –
- Evaluation von Behandlungsverlauf und -ergebnissen.
3.3.2 Feste Bestandteile der Weiterbildung sind weiter:
- a.
- grundlegende Kenntnisse der wesentlichen Nachbardisziplinen;
- b.
- Erkenntnisse der neuropsychologischen Forschung und deren Implikationen für die Praxis;
- c.
- kritische Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen der neuropsychologischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation;
- d.
- Kenntnis von und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen demografischen, sozioökonomischen und kulturellen Kontexten der Patientinnen und Patienten und ihren Implikationen für die neuropsychologische Diagnostik, Therapie und Rehabilitation;
- e.
- Auseinandersetzung mit dem Berufskodex und den Berufspflichten;
- f.
- kritische Auseinandersetzung mit ethischen und gesellschaftspolitischen Fragen im Zusammenhang mit der Neuropsychologie und den Neurowissenschaften;
- g.
- Grundkenntnisse des Rechts-, Sozial-, Gesundheits- und Versicherungswesens und ihrer Institutionen;
- h.
- Auseinandersetzung mit den institutionellen Rahmenbedingungen und Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit.
3.4 Klinisch-neuropsychologische Praxis
Die verantwortliche Organisation achtet darauf, dass jede/r Weiterzubildende während der Weiterbildung die notwendige breite Erfahrung in der klinisch-neuropsychologischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Menschen mit unterschiedlichen neuropsychologischen Krankheits- und Störungsbildern erwirbt. Sie stellt sicher, dass die verschiedenen Praxisorte der Weiterzubildenden geeignet sind, diese breite Praxiserfahrung zu gewährleisten.
3.5 Supervision
Die verantwortliche Organisation sorgt dafür, dass die neuropsychologische Tätigkeit der Weiterzubildenden regelmässig supervidiert, das heisst reflektiert, angeleitet, überwacht und weiterentwickelt wird. Sie stellt sicher, dass qualifizierte Supervisorinnen und Supervisoren den Weiterzubildenden die schrittweise Entwicklung der eigenen neuropsychologischen Tätigkeit in einem sicheren Rahmen ermöglichen.
4 Prüfbereich: Weiterzubildende
4.1 Beurteilungssystem
4.1.1 Stand und Entwicklung der Wissens-, Handlungs- und Sozialkompetenzen der Weiterzubildenden werden mit festgelegten, transparenten Verfahren erfasst und beurteilt. Die Weiterzubildenden erhalten regelmässig Rückmeldung über die Erreichung der Lernziele.
4.1.2 Im Rahmen einer Schlussprüfung wird überprüft, ob die Weiterzubildenden die für die Erreichung der Zielsetzung des Weiterbildungsgangs relevanten Wissens-, Handlungs- und Sozialkompetenzen entwickelt haben.
4.2 Bescheinigung von Weiterbildungsleistungen
Erbrachte Weiterbildungsleistungen und absolvierte Weiterbildungsteile werden auf Verlangen der Weiterzubildenden bescheinigt.
4.3 Beratung und Unterstützung
4.3.1 Die Beratung und Begleitung der Weiterzubildenden in allen die Weiterbildung betreffenden Fragen ist während der gesamten Weiterbildung sichergestellt.
4.3.2 Die Weiterzubildenden werden bei der Suche nach geeigneten Arbeitsstellen für die klinische neuropsychologische Tätigkeit unterstützt.
5 Prüfbereich: Weiterbildnerinnen und Weiterbildner
5.1 Auswahl
Die Anforderungen an die Weiterbildnerinnen und Weiterbildner sowie die Prozesse für deren Auswahl sind definiert.
5.2 Qualifikationen der Dozentinnen und Dozenten
Die Dozentinnen und Dozenten sind fachlich qualifiziert und didaktisch kompetent. Sie verfügen in der Regel über einen Hochschulabschluss, eine postgraduale Weiterbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet.
5.3 Qualifikationen der Supervisorinnen und Supervisoren
Die Supervisorinnen und Supervisoren verfügen in der Regel über einen Hochschulabschluss in Psychologie, eine mehrjährige qualifizierte Weiterbildung in Neuropsychologie sowie eine mindestens fünfjährige neuropsychologische Berufstätigkeit nach Abschluss der Weiterbildung.
5.4 Fortbildung
Die verantwortliche Organisation verpflichtet die Weiterbildnerinnen und Weiterbildner zu regelmässiger Fortbildung in ihrem Fachgebiet.
5.5 Beurteilung
Die Weiterbildnerinnen und Weiterbildner werden periodisch evaluiert und über die Evaluationsergebnisse in Kenntnis gesetzt. Die verantwortliche Organisation sorgt für die Umsetzung der aufgrund der Evaluationsergebnisse notwendigen Massnahmen.
6 Prüfbereich: Qualitätssicherung und Evaluation
6.1 Qualitätssicherungssystem
6.1.1 Es besteht ein definiertes und transparentes System zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Weiterbildungsgangs.
6.1.2 Die Weiterzubildenden und die Weiterbildnerinnen und Weiterbildner werden systematisch in die Gestaltung und Entwicklung des Weiterbildungsgangs einbezogen.
6.2 Evaluation
6.2.1 Der Weiterbildungsgang wird periodisch evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation werden für die systematische Weiterentwicklung des Weiterbildungsgangs verwendet.
6.2.2 Die Evaluation beinhaltet die systematische Befragung der Weiterzubildenden, ehemaliger Absolventinnen und Absolventen sowie der Weiterbildnerinnen und Weiterbildner