Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Entwässerungstechnologinnen und Entwässerungstechnologen auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie planen und organisieren ihre Arbeiten auf der Grundlage ihrer Kenntnisse von Entwässerungsanlagen und ihrer Kenntnisse der Naturwissenschaften.
- b.
- Sie reinigen Entwässerungsanlagen hydrodynamisch und mechanisch und entleeren Inhaltsstoffe fachgerecht mit den geeigneten Geräten und Fahrzeugen.
- c.
- Sie warten Entwässerungsanlagen fachgerecht gemäss betrieblichen Vorgaben.
- d.
- Sie inspizieren und prüfen Entwässerungsanlagen und orten defekte und schadhafte Bauteile, Leitungen und Rohre fachgerecht mit den geeigneten Geräten und Fahrzeugen.
- e.
- Sie reparieren und renovieren Entwässerungsanlagen fachgerecht, und stellen die Betriebsbereitschaft mit den geeigneten Geräten und Fahrzeugen sicher. Im Bedarfsfall schlagen sie im Rahmen ihrer Kompetenzen ein Sanierungsverfahren vor.
- f.
- Sie stellen den Unterhalt von schweren Spülfahrzeugen und Spülgeräten sicher.
- g.
- Sie stellen die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz, den Umwelt- und Gewässerschutz mit geeigneten Massnahmen sicher. Sie arbeiten ressourcenschonend und energieeffizient.
2 Innerhalb des Berufs der Entwässerungstechnologin oder des Entwässerungstechnologen auf Stufe EFZ gibt es folgende Schwerpunkte:
- a.
- Warten von Entwässerungsanlagen;
- b.
- Untersuchen von Entwässerungsanlagen;
- c
- Sanieren von Entwässerungsanlagen.
3 Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.