Art. 1 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt:
- a.
- die Verantwortung für den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS), die Systemarchitektur des N-SIS sowie das Geschäfts- und Aktenverwaltungssystem des SIRENE-Büros;
- b.
- die Zugriffsrechte und die Zuständigkeiten der Behörden in Bezug auf das N-SIS;
- bbis.3
- die Kompetenz zum Abschluss von Verträgen von beschränkter Tragweite in Verbindung mit folgenden Verordnungen:
- c.
- die Organisation und die Aufgaben des SIRENE-Büros;
- d.
- den Austausch von Zusatzinformationen durch das SIRENE-Büro;
- e.
- die Verfahren, die Voraussetzungen, die Massnahmen und die Kennzeichnung der Personen- und Sachausschreibungen im N-SIS;
- f.
- die Bearbeitung und die Aufbewahrungsdauer der Daten;
- g.
- die Rechte der betroffenen Personen;
- h.
- die Datensicherheit, die Datenschutzberatung sowie die Aufsicht über die Datenbearbeitung.
2 Diese Verordnung gilt, soweit die Schengen-Assoziierungsabkommen nichts anderes vorsehen.
3 Die Schengen-Assoziierungsabkommen sind in Anhang 1 aufgeführt.
3 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 1. Juli 2020, in Kraft seit 1. Aug. 2020 (AS 2020 2841).
4 Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006, Fassung gemäss ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 14.
5 Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission, Fassung gemäss ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56.
6 Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, Fassung gemäss ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27.
7 Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816, Fassung gemäss ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85.
8 Verordnung (EU) 2020/493 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2020 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und zur Aufhebung der Gemeinsamen Massnahme 98/700/JI des Rates, Fassung gemäss ABl. L 107 vom 6.4.2020, S. 1.