Art. 1 Berufsbild und schulische Profile
1 Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher auf Stufe EFZ beschäftigen sich mit dem Herstellen und Reparieren von Privatwaffen und dem Reparieren von Hand- und Faustfeuerwaffen schweizerischer Ordonnanz. Sie beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie führen Servicearbeiten, Reparaturen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Waffen aus.
- b.
- Sie führen Änderungs-, Austausch-, Ergänzungs- und Montagearbeiten an Waffen aus.
- c.
- Sie stellen Teile für Waffen mit geeigneten Verfahren, Materialien, Werkzeugen und Maschinen her.
- d.
- Sie übergeben die Waffen den Kundinnen und Kunden gemäss Sicherheitsvorschriften und instruieren sie gemäss waffengesetzlichen Grundlagen über wichtige Handhabungen und Manipulationen.
- e.
- Sie verkaufen Waffen und weitere Artikel und beraten die Kundinnen und Kunden bei Arbeiten an Waffen.
- f.
- In all ihren Tätigkeiten arbeiten sie fachgerecht, wirtschaftlich und ökologisch.
- g.
- Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.
2 Innerhalb des Berufs der Büchsenmacherin und des Büchsenmachers EFZ gibt es die folgenden schulischen Profile:
- a.
- Basis-Grundbildung (Profil G);
- b.
- erweiterte Grundbildung (Profil E).