1 Für die jährliche Verzinsung der betriebsnotwendigen Vermögenswerte ist Folgendes zu berücksichtigen:
1.1 Als betriebsnotwendige Vermögenswerte gelten:
1.1.1 die Anschaffungs- bzw. Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen, die sich aufgrund der Abschreibungen per Ende des Geschäftsjahres ergeben; und
1.1.2 das betriebsnotwendige Nettoumlaufvermögen.
1.2 Der Zinssatz berechnet sich gemäss dem Modell der gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Der WACC wird auf Stufe des Betriebsergebnisses nach kalkulatorischen Steuern oder steuerähnlichen Abgaben, jedoch vor Zinsen eingesetzt (WACCs).
1.3 Der WACCs bemisst sich nach der folgenden Formel:
1.4 Die Bedeutung der einzelnen Parameter der Formel nach Ziffer 1.3 ist die Folgende:
1.4.1 | EK | = | Eigenkapital |
1.4.2 | FK | = | Fremdkapital |
1.4.3 | ke | = | Eigenkapitalkostensatz = rf + β ● (rM – rf*) |
| wobei: | | |
| rf | = | Rendite für sichere Anlagen: Diese bemisst sich nach dem Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der monatlichen Renditen der 10-jährigen schweizerischen Bundesobligationen in den vergangenen 10 Jahren. |
| β | = | systematisches, nicht diversifizierbares Aktienrisiko: Das β des Flughafens wird auf der Grundlage des Durchschnitts des Unlevered β (es wird eine Eigenkapitalquote von 100 % unterstellt) des betreffenden Flughafens und von mindestens 10 vergleichbaren Flughäfen errechnet. Die Auswahl der Flughäfen ist im Zeitverlauf stabil zu halten. Bei der Berechnung des Unlevered β pro Flughafen wird das β als lineare Regression über die vergangenen 5 Jahre des monatlichen Renditeverlaufs der Aktie des betreffenden Flughafens gegenüber dem Renditeverlauf des breitest abgestützten landesspezifischen Aktienmarktindexes errechnet. |
| (rM – rf*) | = | Marktrisikoprämie: Sie wird als Differenz berechnet zwischen der aufgrund von Vergangenheitswerten gemittelten Aktienmarktrendite (rM) und der aufgrund von Vergangenheitswerten gemittelten Rendite für sichere Anlagen (rf*). Die gemittelte Aktienmarktrendite entspricht dem arithmetischen Mittel der am Schweizer Aktienmarkt seit 1926 erzielten Jahresrenditen. Die gemittelte Rendite für sichere Anlange entspricht dem arithmetischen Mittel der Jahresrenditen für Bundesobligationen seit 1926. |
1.4.4 | kf | = | Fremdkapitalkostensatz = |
| wobei: | | |
| P | = | Risikoprämie des Fremdkapitals: Diese bemisst sich nach dem Durchschnitt der über 10 Jahre ermittelten monatlichen Differenz (Spread) zwischen der Rendite von Anleihen in einer dem Flughafen entsprechenden Bonitätsklasse (Rating) und von Bundesobligationen mit gleicher Laufzeit. Die Ermittlung der anzuwendenden Bonitätsklasse erfolgt aufgrund eines Vergleichs der Bonitätsklassen der Vergleichsflughäfen, die für die Berechnung des β herangezogen wurden. Kann nachgewiesen werden, dass die effektiven jährlichen Fremdkapitalkosten während der Gebührenperiode signifikant höher sein werden als die gemäss Formel auf Marktbasis geschätzten Fremdkapitalkosten, so kann kf auf der Grundlage der effektiven Fremdkapitalkosten berechnet werden. |
1.4.5 | s | = | Steuersatz: Dieser wird als 5-Jahres-Durchschnitt (arithmetisches Mittel) des Quotienten zwischen jährlichem Steueraufwand und jährlichem Gewinn vor Steuern ermittelt. |
1.5 Kapitalstruktur (Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital): Sie wird auf der Grundlage des 5-jährigen Durchschnitts der Kapitalstrukturen zu Marktwerten der Vergleichsflughäfen ermittelt, die bereits für die Berechnung des β herangezogen wurden.
2 Bei der Berechnung der angemessenen Kapitalverzinsung kann den besonderen Verhältnissen im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich Rechnung getragen werden. Der Flughafenhalter kann dazu die Berechnung wie folgt modifizieren:
2.1 Er kann das im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich vorhandene besondere Geschäfts- und Finanzierungsrisiko berücksichtigen.
2.2 Er kann für die Berechnung der angemessenen Kapitalverzinsung im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich einen zusätzlichen Parameter verwenden, welcher nachweisbar höhere Renditeerwartungen klein kapitalisierter Unternehmen berücksichtigt (sogenannte «Size Premium»). Zur Berechnung der Size Premium wird auf «Best Practices» und auf Daten von anerkannten Dienstleistern abgestützt.
2.3 Die angemessene Kapitalverzinsung im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich kann, in Abweichung von Ziffer 1.1.1, auf der Basis des Marktwertes der eindeutig zugeordneten Vermögenswerte berechnet werden. Zu diesem Zweck wird der Buchwert der Vermögenswerte mit dem über die vergangenen 5 Jahre ermittelten Durchschnitt des Verhältnisses zwischen Marktwert und Buchwert des Eigenkapitals des betreffenden Flughafens oder von Vergleichsflughäfen multipliziert.