Art. 1 Berufsbild und Fachrichtungen
1 Gärtnerinnen und Gärtner auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie beschäftigen sich hauptsächlich mit Pflanzen und deren natürlichen und gestalteten Lebensräumen.
- b.
- Sie produzieren Pflanzen oder gestalten und pflegen Lebensräume im Innen- und Aussenbereich. Die Begeisterung für ihren Beruf äussert sich in der Freude und dem Wissen im Umgang mit Pflanzen und Materialien und an der Zusammenarbeit im Team.
2 Innerhalb des Berufs der Gärtnerin oder des Gärtners auf Stufe EBA gibt es folgende Fachrichtungen:
- a.
- Garten- und Landschaftsbau;
- b.
- Pflanzenproduktion.
3 Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.