341.14
Verordnung des EJPD
über die Baubeiträge des Bundes an Einrichtungen
für den Straf- und Massnahmenvollzug
vom 19. November 2011 (Stand am 1. Januar 2012)
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD),
im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement,
gestützt auf die Artikel 15 Absatz 1, 17 Absatz 1, 18 Absatz 1 und 19 Absatz 1
der Verordnung vom 21. November 20071 über die Leistungen des Bundes
für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV),
verordnet:
(Art. 11–18 LSMV)
Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden wie folgt festgelegt:
Bereich | | Anrechenbare Fläche pro Platz (in m2) | Bereichspreis pro m2 (Indexstand 1. Oktober 2010)2 |
| | | |
2 | Verwaltung | 4,4 | 4400 |
3 | Personal | 2,2 | 4400 |
4 | Betreuung, Besuch, Gemeinschaft, Freizeit, Sport | 10,4 | 4400 |
5 | Aufnahme und Austritt | 1,9 | 4400 |
6 | Wohnen | 29,6 | 4400 |
7 | Ausbildung/Beschäftigung | 14,8 | 3700 |
8 | Hauswirtschaft, Entsorgung, Garagen | 9,5 | 4400 |
| | | |
| | | |
Gesamtfläche pro Platz | | 72,8 | |
| | | |
(Art. 18 Abs. 1 Bst. a LSMV)
Der Zuschlag für eine betrieblich unerlässliche Personalunterkunft beträgt 400 000 Franken.
(Art. 18 Abs. 1 Bst. b LSMV)
Der Zuschlag für den Bau einer Turnhalle beträgt 1 000 000 Franken.
(Art. 18 Abs. 1 Bst. c LSMV)
Der Zuschlag für den Bau einer Schulanlage beträgt 25 Prozent der Summe aus BKP3 1–3 und 5 des Bereichs 7.
(Art. 18 Abs. 1 Bst. d LSMV)
1 Für Werkstätten mit erhöhtem Flächenbedarf wird zusätzlich zur Modellanstalt ein Flächenzuschlag gewährt, welcher mit dem Bereichspreis multipliziert wird. Es gelten die folgenden beiden Zuschläge:
- a.
- Zuschlag 1: 10,2 m2 Mehrfläche pro Platz werden anerkannt, wenn die projektierte Fläche im Bereich 7 mehr als 25 m2 und bis und mit 55 m2 pro Platz erreicht.
- b.
- Zuschlag 2: 40,2 m2 Mehrfläche werden anerkannt, wenn die projektierte Fläche über 55 m2 pro Platz erreicht.
2 Die Zuschläge sind nicht kumulierbar.
(Art. 18 Abs. 1 Bst. e LSMV)
Der Zuschlag für Kleinheime beträgt 10 Prozent der Baukosten von BKP 1–3 und 5.
(Art. 18 Abs. 1 Bst. f LSMV)
Der Zuschlag für die Kosten der Umgebungsarbeiten bei Neubauten beträgt 6,2 Prozent der anerkannten Kosten von BKP 1–3 und 5.
(Art. 18 Abs. 1 Bst. f LSMV)
Der Zuschlag für die Kosten der beweglichen Ausstattung bei Neubauten beträgt 6,2 Prozent der anerkannten Kosten von BKP 1–3 und 5.
(Art. 18 Abs. 1 Bst. g LSMV)
Der Zuschlag für die Sicherheit bei geschlossenen Einrichtungen beträgt 55 000 Franken pro Platz.
(Art. 18 Abs. 2 LSMV)
Bei Umbauten wird ein Zuschlag für die Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 des BG vom 5. Okt. 19844 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug; LSMG) ausgerichtet.
1 Die Platzkostenpauschale bei Neubauten berechnet sich in den folgenden Schritten:
- 1.
- Bereichs-m2 der Modelleinrichtung × Bereichspreise
- 2.
- Das Produkt aus Schritt 1 wird addiert mit den folgenden Zuschlägen:
- –
- dem Zuschlag Personalunterkunft, falls betrieblich unerlässlich
- –
- dem Zuschlag Turnhalle, falls betrieblich unerlässlich
- –
- dem Zuschlag Schulanlage, falls interne Schule anerkannt ist
- –
- dem Zuschlag 1 Werkstätten mit erhöhtem Flächenbedarf in der Höhe von 10,2 m2 zur Pauschale von Bereich 7, falls grösser als 25 m2
- –
- dem Zuschlag 2 Werkstätten mit erhöhtem Flächenbedarf in der Höhe von 40,2 m2 zur Pauschale von Bereich 7, falls grösser als 55 m2
- –
- dem Zuschlag Kleinheim, falls Platzzahl gleich oder kleiner als 15 Plätze.
- 3.
- Das ergibt das Zwischentotal (ZT) der anerkannten Baukosten.
- 4.
- Das ZT wird addiert mit den folgenden Zuschlägen:
- –
- plus 6,2 Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4)
- –
- plus 6,2 Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9)
- –
- dem Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Plätze.
- 5.
- Das ergibt das Total der anerkannten Baukosten (Platzkostenpauschale) bei Neubauten.
2 Der Bundesbeitrag beträgt 35 Prozent der Summe nach Ziffer 5 (Art. 4 Abs. 1 LSMG).
1 Die Platzkostenpauschale bei Umbauten berechnet sich in den folgenden Schritten:
- 1.
- Bereichs-m2 der Modelleinrichtung × Bereichspreise
- 2.
- Das Produkt aus Schritt 1 wird addiert mit den folgenden Zuschlägen:
- –
- dem Zuschlag Personalunterkunft, falls betrieblich unerlässlich
- –
- dem Zuschlag Turnhalle, falls betrieblich unerlässlich
- –
- dem Zuschlag Schulanlage, falls interne Schule anerkannt ist
- –
- dem Zuschlag 1 Werkstätten mit erhöhtem Flächenbedarf in der Höhe von 10,2 m2 zur Pauschale von Bereich 7, falls grösser als 25 m2
- –
- dem Zuschlag 2 Werkstätten mit erhöhtem Flächenbedarf in der Höhe von 40,2 m2 zur Pauschale von Bereich 7, falls grösser als 55 m2
- –
- dem Zuschlag Kleinheim, falls Platzzahl gleich oder kleiner als 15 Plätze.
- 3.
- Das resultierende Total der anerkannten Kosten wird multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad. Dieses Produkt bildet die Basis für die Platzkostenpauschale bei Umbauten.
- 4.
- Diese Basis wird addiert durch:
- –
- den Beitrag für BKP 4, berechnet nach herkömmlicher Methode
- –
- den Beitrag für BKP 9, berechnet nach herkömmlicher Methode
- –
- den Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Plätze, multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad.
- 5.
- Das ergibt das Total der anerkannten Kosten bei Umbauten.
2 Der Bundesbeitrag beträgt 35 Prozent der Summe nach Ziffer 5 (Art. 4 Abs. 1 LSMG5).
(Art. 18 Abs. 2 LSMV)
1 Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modelleinrichtung festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.
2 Die im Bereich 6 (Wohnen) fehlende Fläche kann durch ein Mehr an Fläche im Bereich 4 (Betreuung) kompensiert werden. Die anrechenbaren Kosten im Bereich 4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor 1,15 erhöht werden.
(Art. 11–15 sowie 19 und 20 LSMV)
(Art. 19 LSMV)
Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden für die drei Modellanstalten wie folgt festgelegt:
- a.
- Modellanstalt Typ «geschlossen»
| Bereich | Anrechenbare Fläche pro Platz (in m2) | Anrechenbare Fläche pro Platz (in m2) für Massnahmen nach Art. 59 Abs. 3 StGB6 | Bereichspreis pro m2 (Indexstand 1. Oktober 2010)7 |
| | | | |
| 1 Sicherheit | 2,0 | 2,0 | 6300 |
| 2 Verwaltung | 2,1 | 2,1 | 6300 |
| 3 Personal | 2,1 | 2,1 | 6300 |
| 4 Insassenwesen | 5,9 | 5,9 | 6300 |
| 4a zusätzlich für Sport | bis 1,3 | bis 3,8 | 6300 |
| 4b zusätzlich für Therapie/Behandlung | bis 3,2 | bis 5,2 | 6300 |
| 4c zusätzlich für Bildung | bis 0,7 | bis 0,7 | 6300 |
| 5 Aufnahme/Austritt | 2,1 | 2,1 | 6300 |
| 6 Wohnen | 17,7 | 26,2 | 8200 |
| 7 Arbeit | 22,7 | 9,7 | 4400 |
| 7a zusätzlich für Werkstätten mit erhöhtem Flächenbedarf | bis 5,0 | | |
| 8 Hauswirtschaft | 5,4 | 5,4 | 8200 |
| | | | |
| | | | |
| Gesamtfläche pro Platz | bis 70,2 | bis 65,2 | |
| | | | |
- b.
- Modellanstalt Typ «offen»
| Bereich | Anrechenbare Fläche pro Platz (in m2) | Bereichspreis pro m2 (Indexstand 1. Oktober 2010)8 |
| | | |
| 1 Sicherheit | 0,8 | 4900 |
| 2 Verwaltung | 2,9 | 4900 |
| 3 Personal | 2,1 | 4900 |
| 4 Insassenwesen | 11,2 | 4900 |
| 4a zusätzlich für Sport | bis 2,9 | 4900 |
| 4b zusätzlich für Bildung | bis 0,7 | 4900 |
| 5 Aufnahme/Austritt | 2,3 | 4900 |
| 6 Wohnen | 19,6 | 6400 |
| 7 Arbeit | 17,2 | 3500 |
| 7a zusätzlich für Werkstätten mit erhöhtem Flächenbedarf | bis 6,0 | 3500 |
| 8 Hauswirtschaft | 7,0 | 6400 |
| | | |
| | | |
| Gesamtfläche pro Platz | bis 72,7 | |
| | | |
- c.
- Modellanstalt Typ «Gefängnis»
| Bereich | Anrechenbare Fläche pro Platz (in m2) | Bereichspreis pro m2 (Indexstand 1. Oktober 2010)9 |
| | | |
| 1 Sicherheit | 1,7 | 5300 |
| 2 Verwaltung | 1,9 | 5300 |
| 3 Personal | 1,1 | 5300 |
| 4 Insassenwesen | 3,6 | 5300 |
| 4a zusätzlich für Sport | bis 0,6 | 5300 |
| 4b zusätzlich für Bildung | bis 0,7 | 5300 |
| 5 Aufnahme/Austritt | 1,9 | 5300 |
| 6 Wohnen | 13,2 | 7000 |
| 7 Arbeit | 4,3 | 3700 |
| 8 Hauswirtschaft | 4,5 | 7000 |
| | | |
| | | |
| Gesamtfläche pro Platz | bis 33,5 | |
| | | |
(Art. 20 Abs. 1 und 2 LSMV)
1 Der Sicherheitszuschlag beträgt 85 000 Franken pro Platz in den Gefängnissen, den geschlossenen Anstalten sowie für geschlossene Plätze in den offenen Anstalten.
2 Für Plätze höchster Sicherheitsstufe wird ein weiterer Zuschlag in der Höhe von 42 500 Franken pro Platz gewährt.
(Art. 20a Abs. 1 LSMV)
Der Zuschlag für kleine Anstalten beträgt 10 Prozent der Bereichspreise.
(Art. 20a Abs. 2 LSMV)
Bei grossen Anstalten werden die Bereichspreise um 10 Prozent reduziert.
(Art. 20b Abs. 1 LSMV)
Der Zuschlag für die Umgebungsarbeiten wird bei Neubauten prozentual auf den anerkannten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich der flächenrelevanten Zuschläge berechnet. Für die einzelnen Modelltypen gelten die folgenden Prozentsätze:
- a.
- 6,7 % für geschlossene Anstalten;
- b.
- 10,5 % für offene Anstalten;
- c.
- 7,5 % für Gefängnisse.
(Art. 20b Abs. 1 LSMV)
Der Zuschlag für die bewegliche Ausstattung wird bei Neubauten prozentual auf den anerkannten Kosten von BKP 1–3 und 5 pro Platz einschliesslich der flächenrelevanten Zuschläge berechnet. Für die einzelnen Modellanstalten gelten die folgenden Prozentsätze:
- a.
- 5,1 % für geschlossene Anstalten;
- b.
- 5,5 % für offene Anstalten;
- c.
- 5,8 % für Gefängnisse.
(Art. 20b Abs. 2 LSMV)
Bei Umbauten wird ein Zuschlag in der Höhe der Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 LSMG10) ausgerichtet.
(Art. 20c Abs. 1 LSMV)
Für die dem Sport dienenden Bauten wird der folgende Flächenzuschlag gewährt:
- a.
- geschlossene Anstalten: bis 1,3 m2 pro Platz;
- b.
- geschlossene Massnahmenanstalten: bis 3,8 m2 pro Platz;
- c.
- offene Anstalten: bis 2,9 m2 pro Platz;
- d.
- Gefängnisse: bis 0,6 m2 pro Platz.
(Art. 20c Abs. 2 LSMV)
Für Therapieräume wird der folgende Flächenzuschlag gewährt:
- a.
- geschlossene Anstalten: bis 3,2 m2 pro Platz;
- b.
- geschlossene Massnahmenanstalten: bis 5,2 m2 pro Platz.
(Art. 20c Abs. 3 LSMV)
Für die zusätzlichen, der Bildung dienenden Räume wird ein Flächenzuschlag in der Höhe von 0,7 m2 pro Haftplatz gewährt.
(Art. 20c Abs. 4 LSMV)
Der Modellflächenwert für den Bereich 7 «Arbeit» wird für Werkstätten mit höherem Flächenbedarf, wie folgt erhöht:
- a.
- um bis zu 6 m2 pro Platz für die offenen Anstalten;
- b.
- um bis zu 5 m2 pro Platz für die geschlossenen Anstalten.
1 Die Platzkostenpauschale bei Neubauten berechnet sich in den folgenden Schritten:
- 1.
- Bereichs-m2 der Modelleinrichtung × Bereichspreise
- 2.
- Das Produkt aus Schritt 1 wird addiert mit den folgenden Zuschlägen:
- –
- dem Flächenzuschlag Sport
- –
- dem Flächenzuschlag Therapie
- –
- dem Flächenzuschlag Bildung
- –
- dem Flächenzuschlag für Werkstatt mit höherem Flächenbedarf.
- 3.
- Das ergibt das ZT der anerkannten Baukosten.
- 4.
- Das ZT wird addiert mit den folgenden Zuschlägen:
- –
- dem der Modellanstalt gemäss Artikel 18 entsprechenden prozentualen Anteil des ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4)
- –
- dem der Modellanstalt gemäss Artikel 19 entsprechenden prozentualen Anteil des ZT für Ausstattungskosten (BKP 9)
- –
- dem Sicherheitszuschlag für geschlossene Plätze
- –
- dem Sicherheitszuschlag für Plätze mit höchster Sicherheit.
- 5.
- Das ergibt das Total der anerkannten Kosten (Platzkostenpauschale) bei Neubauten.
2 Der Bundesbeitrag beträgt 35 Prozent der Summe nach Ziffer 5 (Art. 4 Abs. 1 LSMG11).
1 Die Platzkostenpauschale bei Umbauten berechnet sich in den folgenden Schritten:
- 1.
- Bereichs-m2 der Modelleinrichtung × Bereichspreise
- 2.
- Das Produkt aus Schritt 1 wird addiert mit den folgenden Zuschlägen:
- –
- dem Flächenzuschlag Sport
- –
- dem Flächenzuschlag Therapie
- –
- dem Flächenzuschlag Bildung
- –
- dem Flächenzuschlag für Werkstatt mit höherem Flächenbedarf.
- 3.
- Das resultierende Total der anerkannten Kosten wird multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad. Dieses Produkt bildet die Basis für die Platzkostenpauschale bei Umbauten.
- 4.
- Diese Basis wird addiert durch:
- –
- den Beitrag für BKP 4, berechnet nach herkömmlicher Methode
- –
- den Beitrag für BKP 9, berechnet nach herkömmlicher Methode
- –
- den Sicherheitszuschlag für geschlossene Plätze, multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad
- –
- dem Sicherheitszuschlag für Plätze mit höchster Sicherheit, multipliziert mit dem Eingriffs- und Veränderungsgrad.
- 5.
- Das ergibt das Total der anerkannten Kosten bei Umbauten.
2 Der Bundesbeitrag beträgt 35 Prozent der Summe nach Ziffer 5 (Art. 4 Abs. 1 LSMG12).
(Art. 19 Abs. 4 LSMV)
1 Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modellanstalt festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.
2 Die im Bereich 6 (Wohnen) fehlende Fläche kann durch ein Mehr an Fläche im Bereich 4 (Insassenwesen) kompensiert werden. Die anrechenbaren Kosten im Bereich 4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor 1,15 erhöht werden.
Die Verordnung des EJPD vom 24. September 200113 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.